Konzept zum Schulbetrieb im Schuljahr 2020/2021
an der Hasselbachschule
Stand: 30.10.2020
Wir planen die Unterrichtsorganisation vorsorglich an der möglicherweise dynamischen Entwicklung des weiteren Infektionsgeschehens während der Corona-Zeit. Grundlage unserer Planungen ist ein Rundschreiben des HKM vom 01.09.2020 über mögliche Planungsszenarien. Es handelt sich hierbei um einen Leitfaden, der 4 Stufen umfasst. Über die Anordnung der einzelnen Stufen entscheidet der Schulträger und das Gesundheitsamt. Sollten an unserer Schule Verdachtsfälle, bzw. positiv getestete Fälle auftreten, meldet die Schulleitung dies direkt an den Verwaltungsstab (Hotline 06151 881-2501 und an das Staatliche Schulamt: Frau Dr. Schmieden: 06151 3682 567).
Für die Zeit vom 02.11. – 13.11.2020 wurde die Stufe 2 „Eingeschränkter Regelbetrieb“ ausgelöst.
Stufe 1 – angepasster Regelbetrieb
Es findet Präsenzunterricht für alle SuS im regulären Klassen- oder Kursverband statt. Es gibt möglichst feste Personenzusammensetzungen (Klassen, Lerngruppen), vor allem bei jüngeren SuS. Bei auftretenden Fällen einer Infektion werden Kontakte nachverfolgt, einzelne Personen, ggf. Gruppen, für begrenzte Zeit vom Unterricht ausgeschlossen (Quarantäne) und im Distanzunterricht beschult. Für SuS mit Grunderkrankungen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, findet Distanzunterricht statt.
- Einhaltung des Abstandsgebots, nicht im Klassenraum notwendig
- Mund-Nase-Bedeckung auf den Wegen, nicht im Unterricht notwendig
- nach Möglichkeit Einhaltung des Abstandsgebots zwischen Lehrkraft und Lerngruppe
- Beachtung der Regelungen gemäß dem aktuellem Hygieneplan Corona für die Hasselbachschule (siehe Homepage)
- regelmäßiges Stoßlüften, nach Möglichkeit konstante Öffnung der Fenster möglichst auch in der kalten Jahreszeit
- vollständige Abdeckung der Stundentafel
- individuelle Regelungen für SuS mit Grunderkrankungen (derzeit keine an der Hasselbachschule)
- einzelne SuS in Quarantäne erhalten über die Krankenmappe Unterrichtsmaterial (wie in anderen Krankheitsfällen auch)
- Eltern melden bestätigte Coronafälle umgehend der Schulleitung
- wenn Kinder – egal nach welcher Erkrankung – wieder zur Schule kommen, füllen die Eltern das entsprechende Formular aus (siehe Homepage)
Stufe 2 – eingeschränkter Regelbetrieb
Infolge des Infektionsgeschehens können weitergehende Maßnahmen erforderlich werden. Die Stufen 2 und 3 werden dann von den Gesundheitsbehörden nicht schematisch angeordnet, sondern auf das konkrete Infektionsgeschehen regional, lokal oder auf einzelne Schulen bezogen. So wird zudem gewährleistet, dass auch bei verschärfter Infektionslage so viel Präsenzunterricht wie möglich an den Schulen angeboten werden kann. Vor allem in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist die Einrichtung konstanter Lerngruppen prioritär in den Blick zu nehmen und damit der Präsenzunterricht im Rahmen der Stundentafel sicherzustellen.
- Abstand von 1,5 Metern auch im Gebäude – sofern möglich
- in den Klassenräumen werden die Tische nach Möglichkeit so umgestellt, dass wieder ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den einzelnen SuS eingehalten werden kann
- alle Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal tragen eine Mund-Nasenbedeckung
- die Maskenpflicht umfasst alle Räume und Begegnungsflächen in sämtlichen Gebäuden und auf dem gesamten Schulgelände
- es besteht kein generelles Betretungsverbot für Außenstehende; alle Kontakte sind jedoch auf ein Minimum zu reduzieren
- Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht kann auch für die SuS verpflichtend werden
- Einhaltung des Abstandsgebots zwischen Lehrkraft und Lerngruppe
- Beachtung der Regelungen gemäß aktuellem Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen
- regelmäßiges Stoßlüften alle 20 Minuten für 3-5 Minuten (auch während der kalten Jahreszeit)
- möglichst vollständige Abdeckung der Stundentafel im Präsenzunterricht
- ggf. Sonderregelungen für einzelne Fächer (z. B. Sport und Musik) gemäß aktuellem Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen
- der Sportunterricht findet möglichst kontaktlos statt
- der Schwimmunterricht entfällt
- möglichst feste Personenzusammensetzungen (Klassen, Lerngruppen)
- in gemischten Lerngruppen tragen auch die SuS eine Maske (mit Ausnahme der Flex-Klassen)
- Wechsel der Lehrkräfte zwischen den Lerngruppen ist unter Einhaltung der Hygienevorgaben möglich
- die Lernzeiten finden statt
- die BFZ-Lehrkräfte und die UBUS-Kraft dürfen eingesetzt werden
- bei Bedarf Pausenregelung mit versetzten Pausen für die einzelnen Klassen:
- Schulveranstaltungen sind untersagt
Konferenzen und Sitzungen der Gremien dürfen unter Einhaltung des Abstandsgebotes stattfinden oder werden per Videokonferenzen abgehalten.
Stufe 3 – Wechselmodell
allg. siehe Stufe 2 – im Folgenden nur Änderungen zu Stufe 2:
- Abstand von 1,5 Metern auch im Gebäude – PFLICHT!
- in den Klassenräumen werden die Tische so umgestellt, dass wieder ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den einzelnen SuS gewährleistet ist
- möglichst vollständige Abdeckung der Stundentafel im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht.
- Teilung aller Klassen bis auf die 4. Klasse (aufgrund der geringen Schülerzahl; der Abstand kann eingehalten werden und wegen des Übergangs nach Klasse 5)
- tägliche Kombination von Präsenz- und Distanzunterricht im Schichtbetrieb
oder tagesweiser Wechsel (z. B. montags, dienstags und den 1. Block mittwochs, bzw. donnerstags, freitags und den 2. Block mittwochs)
- Voraussichtlich kann keine Rücksicht auf Geschwisterkinder genommen werden;
- ggf. Beaufichtigung in einem seperaten Raum
- dDie Einrichtung einer Notbetreuung ist seitens des Schulträgers noch nicht geklärt!
Stufe 4 – Distanzunterricht
Kein Präsenzunterricht
- Umsetzung der Vorgaben der zuständigen Behörden (z. B. Gesundheitsamt)
- Orientierung des Distanzunterrichts an der jeweils geltenden Stundentafel
- zeitliche Orientierung des Distanzunterrichts am Stundenplan zur Schaffung einer Tagesstruktur
- Entwicklung einer schulischen Kommunikations- und Rückmeldestruktur zur Absicherung wirkungsvoller Lernprozesse im Distanzunterricht (s. Erlass vom 23. Juli 2020 zu den organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu Beginn der Unterrichtszeit im Schuljahr 2020/21)
- bei temporärer Aussetzung des regulären Schulbetriebs (z. B. zweiwöchige Quarantäne) ist der Distanzunterricht auch ohne Digitalausstattung realisierbar
- die SuS werden von den Klassen- und Fachlehrkräften mit Tages- und Wochenplänen versorgt (für den Fall der häuslichen Quarantäne werden für die einzelnen Klassen bis 30.10. „Päckchen“ mit Wiederholungsmaterial mit nach Hause gegeben)
Vereinbarungen zwischen Lehrern, Eltern und Schülern für den Distanzunterricht an der Hasselbachschule.
Wir kommunizieren per Mail und telefonisch im Kollegium und in der Elternschaft, im Kollegium zusätzlich über Gotomeeting. Derzeit noch in Vorbereitung ist die Nutzung von MNS-Cloud und Microsoft-Teams, welches dann gegebenenfalls auch für den Distanzunterricht herangezogen werden kann.
- Lehrkraft übernimmt Steuerungsaufgaben des Unterrichts.
Nach Absprache geben die Eltern ihren Kindern möglichst eine zeitliche Struktur für den Distanzunterricht vor- 2 Tage nach Quarantänebeginn wird ein Tages-/oder Wochenplan (und auch ein Stundenplan zur zeitlichen Einteilung des Distanzunterrichts) mit den zu bearbeitenden Aufgaben an alle SuS verteilt. Dieser wird digital übermittelt, er kann aufgrund der Quarantäne nicht ausgedruckt und in der Schule abgeholt werden.
- zweimal pro Woche bietet die Lehrerin eine telefonischeSprechzeit an, um ev. Fragen zum Wochenplan zu klären (die Zeiten dafür teilt die Lehrkraft den Eltern mit)
- die SuS geben ihre Ergebnisse nach der Quarantäne bei der Lehrkraft ab. Diese gibt spätestens 1-2 Wochen nach Erhalt der Unterlagen den Schülern ein Feedback über ihre geleistete Arbeit.
- sollte eine Lehrkraft aufgrund von Krankheit so beeinträchtigt sein, dass sie den Distanzunterricht für ihre Klasse nicht vorbereiten und begleiten kann, übernimmt in den Klassen 1+2 die Lehrkraft der Parallelklasse diese Aufgabe. Für die 3. Klasse übernimmt Frau Widlok diese Aufgabe und in der 4. Klasse Frau Stevens.
Im Bedarfsfall unterstützt Frau Emmrich.
- Es werden auch im Rahmen des Distanzunterrichts Zeugnisnoten erteilt. Die von den SuS abgegebenen Arbeitsergebnisse fließen in die mündliche Note der einzelnen Fächer ein. Es können Klassenarbeiten geschrieben werden; für diese gelten die auch sonst üblichen Grundsätze.
- für Zeiträume des Distanzunterrichts, die über 2 Wochen hinausgehen, gibt es derzeit noch keine weitere Planung.
- der Distanzunterricht wird im Klassenbuch schriftlich festgehalten.
- der Distanzunterricht ist Teil der Schulpflicht für SuS.
- besondere Methoden des Distanzunterrichts sind nach Möglichkeit vorher mit den SuS einzuüben.
- Kommunikation:
- die Schule regelt vorab Kommunikationswege zur Übermittlung von Informationen und Materialien (Email-Verteiler werden aktualisiert)
- es gibt verlässliche Fristen für das Feedback der Lehrkräfte zu den bearbeiteten Aufgaben (1-2 Wochen nach Abgabe)
- es gibt feste Sprechzeiten zur Sicherstellung der telefonischen Erreichbarkeit der Klassen- und Fachlehrkräfte (Lehrkraft informiert die Eltern über die Zeiträume, wenn der Fall eintritt)
- jede Klassenlehrkraft steht mit den Elternbeiräten in Kontakt, bzw. geben Informationen an die Elternschaft ihrer Klasse weiter
- die Schulleitung informiert den Schulelternbeirat und die Schulkonferenz
Für die besondere Herausforderung der Ausgestaltung eines Distanzunterrichts im 1. Schuljahr (da die SuS noch kaum schulische Erfahrungen sammeln konnten) werden vom HKM in den nächsten Wochen spezielle Handlungsempfehlungen entwickelt und an die Schulen weitergeleitet.
Die Lehrkräfte stellen im laufenden Halbjahr die Lern-und Leistungsstände der Schüler fest und entwickeln ev. nötige Fördermaßnahmen, bzw. passen ihre Jahresplanung daran an.
Das vorliegende Konzept wurde in der Gesamtkonferenz am 28.09.2020 verabschiedet und am 30.09.2020 in den Gremien Schulelternbeirat und Schulkonferenz angehört.
Am 02.11.2020 wurden die Maßnahmen für 2 und 3 im Kollegium konkretisiert und angepasst.
P. Wilhelms
Rektorin