Liebe Eltern,

sind in der Gruppe/Klasse Ihres Kindes Kopfläuse festgestellt worden, werden die betroffenen Kinder so lange vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen, bis die Gefahr einer Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist.

Kopflausbefall hat nichts mit fehlender Sauberkeit zu tun. Ursache sind vielmehr zwischenmenschliche Kontakte, hauptsächlich von „Haar zu Haar“, insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche.

Haarkontrolle auf Kopfläuse

Untersuchen Sie den behaarten Kopf Ihres Kindes auf Läuse und Eier (Nissen).

  • Hierzu eine Haarpflegespülung auf das gut nasse Haar auftragen und mit einem normalen Kamm entwirren.
  • Das Haar mit einem Läusekamm Strähne für Strähne vom Haaransatz bis in die Spitzen durchkämmen.
  • Den Kamm nach jedem Durchkämmen wiederholt auf einem hellen Tuch oder Küchenpapier abwischen solange bis keine Läuse oder Nissen darauf zu sehen sind. Dann gehen Sie zum nächsten Haarabschnitt über.
  • Ist das ganze Haar durchgekämmt, spülen Sie die verbliebene Haarspülung gründlich aus und belassen das Haar tropfnass. Entwirren Sie das Haar mit einem normalen Kamm.
  • Werden Läuse oder Nissen gefunden, auch die übrigen Familienmitglieder kontrollieren und alle Betroffenen sofort behandeln.

Nissen kleben gewinkelt auf einer Seite des Haares und sind weiß bis bräunlich und besonders gut hinter den Ohren sowie in der Schläfen- und Nackengegend zu entdecken. Sie haben etwa die Größe eines Sandkorns und können vom Auge gerade noch erkannt werden.

Nissen werden leicht mit Schuppen verwechselt. Diese kleben jedoch nicht wie Nissen am Haar, sondern können leicht gelöst werden und sind von unregelmäßiger Form. Wenn Sie nicht sicher sind, nehmen Sie eine Lupe zur Hilfe.

Läuse werden nur selten gesehen. Sie sind lichtscheu und verschwinden sofort im Dunkeln. Ausgewachsene Läuse haben etwa die Größe eines Sesamsamens.

Kopflausbehandlung

Wenn Sie bei der Haaruntersuchung Läuse oder Nissen gefunden haben, dann müssen Sie den Kopflausbefall mit einem zugelassenen Läusemittel behandeln und anschließend das Haar mit einer Haarpflegespülung und einem Läusekamm wie folgt nass auskämmen:

Tag 1:

Lesen Sie die Packungsbeilage des Läusemittels sorgfältig durch und wenden Sie das Läusemittel genau nach Gebrauchsanweisung an. Eine Liste der zugelassenen Mittel finden Sie beim Robert Koch Institut unter: Ratgeber-Kopflausbefall.

Mögliche Fehler in der Behandlung, die das Überleben von Läusen und Nissen begünstigen, sind:

  • zu kurze Einwirkzeiten
  • zu sparsames Ausbringen des Mittels
  • zu ungleichmäßige Verteilung des Mittels
  • zu starke Verdünnung des Mittels in triefendnassem Haar
  • das Unterlassen der Wiederholungsbehandlung
  • Spülen Sie die Haare mit warmem Wasser nach der erforderlichen Einwirkzeit aus
  • Verteilen Sie auf das gut nasse Haar großzügig eine handelsübliche Pflegespülung. Das Haar sorgfältig Strähne für Strähne vom Haaransatz bis in die Spitzen mit einem Läusekamm durchkämmen. Den Kamm auf einem Tuch oder Küchenpapier abstreifen.

Tag 5:

Methode mit Läusekamm und Haarpflegespülung wie beschrieben wiederholen, um nach geschlüpfte Läuse zu entfernen bevor sie mobil sind.

Tag 9:

Behandlung mit Läusemittel und „Nasses Auskämmen“ mit Läusekamm und Haarpflegespülung wie am Tag 1 beschrieben, um spät geschlüpfte Läuse abzutöten.

Tag 13:

Erneute Kontrolluntersuchung mit Haarpflegespülung analog Tag 5.

Tag 17:

Letzte Kontrolle mit Läusekamm und Haarpflegespülung analog Tag 5.

Begleitmaßnahmen

  • Kämme und Haarbürsten in heißer Seifenlösung gründlich reinigen (am besten mit einer Handwaschbürste).
  • Handtücher, Leib- und Bettwäsche sowie Schlafanzüge wechseln und bei mindestens 60° C waschen.
  • Mützen, Schals, Decken, Kopfkissen, Kuscheltiere bei 60° C waschen oder drei Tage in einer gut verschlossenen Plastiktüte oder zwei Tage bei einer Temperatur unter -10° C aufbewahren (zur Abtötung von Nissen 2 Wochen Aufbewahrung in einer Plastiktüte).
  • Alle Familienmitglieder kontrollieren und ggf. behandeln.
  • Kein Einsatz von Desinfektionsmitteln oder Insektiziden.

Bitte legen Sie beiliegende Elternbestätigung ausgefüllt und unterschrieben Ihrer Gemeinschaftseinrichtung zur Wiederzulassung vor. Zur Beantwortung weiterer Fragen stehen wir Ihnen unter der Tel. Nr. 06151 3309-0 zur Verfügung.

Eine Information des Gesundheitsamtes