Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Webseite.

Im Laufe der Corona-Pandemie füllte sich die Startseite und diverse andere Menüpunkte unseres Internetauftritts mit vielen Informationen betreffend Corona, die sich mehr oder weniger schnell überholten. Was gestern noch richtig und gut war, wurde am nächsten Tag der neuen Situation angepasst oder über den Haufen geworfen und besaß keine Gültigkeit mehr. Deswegen und wegen der Übersichtlichkeit räumten wir die Startseite auf – doch einfach alles Überholte löschen? Das war uns zu einfach. Denn vielleicht kommt, heute oder lange nach der Pandemie, jemand auf diese Seite, um noch einmal nachzulesen oder nachzuvollziehen, wie es gestern oder “damals” war.  Wir hoffen, Sie können dieser Seite viel Wissenswertes entnehmen.

Ihr Redaktionsteam der Hasselbachschule

Aktuelle Planungen zum Schulbeginn am 5. September 2022

Schreiben des hessischen Kultusministers vom 18. Juli 2022
an alle Eltern und Sorgeberechtigten sowie alle Schülerinnen und Schüler

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

das Schuljahr 2021/2022 hat bei uns allen Spuren hinterlassen und neigt sich nun dem Ende entgegen. Während die Herausforderungen der noch immer nicht überwundenen Pandemie gesunken sind, traten neue Herausforderungen durch den Krieg in der Ukraine und die dadurch ausgelösten Fluchtbewegungen hinzu, die uns auch im kommenden Schuljahr intensiv fordern werden.

In diesen bewegten Zeiten möchte ich mich mit diesem Brief noch einmal persönlich an Sie wenden und Ihnen versichern, dass wir selbstverständlich die Entwicklung der pandemischen Lage ganz genau beobachten und gut auf den Schuljahresbeginn nach den Sommerferien Anfang September 2022 vorbereitet sind.

Ich danke Ihnen herzlich dafür, dass sich so viele Schülerinnen und Schüler weiterhin umsichtig verhalten und im Sinne des Gesundheitsschutzes aller unser freiwilliges Testangebot genutzt haben. Rund elf Millionen Antigen-Selbsttests, mit denen man sich im häuslichen Umfeld außerhalb der Unterrichtszeit testen konnte, wurden seit Anfang Mai 2022 an hessische Schülerinnen und Schüler sowie an das Personal in den Schulen ausgegeben. Diese rege Inanspruchnahme unseres freiwilligen Testangebots zeigt, dass wir alle gemeinsam ein hohes Interesse daran haben, Infektionen mit dem Coronavirus schnell zu identifizieren. Es bleibt unser gemeinsames Ziel, in das kommende Schuljahr 2022/2023 mit möglichst wenigen Belastungen für die Schulgemeinden zu starten.

Um den Schulbetrieb nach den Sommerferien gemeinsam mit Ihnen möglichst sicher zu gestalten, werden bis auf Weiteres nach wie vor die grundlegenden Hygieneregeln wie regelmäßiges Lüften, regelmäßiges Händewaschen und die Husten- sowie Niesetikette einzuhalten sein. Zudem beginnen wir vorbehaltlich der weiteren Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene das neue Schuljahr 2022/2023 ab Montag, den 5. September 2022, mit zwei Präventionswochen und möchten den Schulgemeinden bereits vor dem ersten Schultag in den Sommerferien freiwillige Selbsttests anbieten:

  • Allen Schülerinnen und Schülern werden von den Schulen vor den Sommerferien fünf Antigen-Selbsttests zur Mitnahme nach Hause angeboten, um sich in den letzten Tagen der Sommerferien und am Morgen des ersten Schultags nach den Ferien freiwillig zuhause testen zu können.Die Bedeutung der freiwilligen Testung und den Wert, durch Teilnahme daran für die Schulgemeinde Verantwortung zu übernehmen, lege ich Ihnen besonders ans Herz. So kann die Schule auch nach den Ferien ein sicherer Ort des Lernens sein.
  • Während der beiden Präventionswochen werden allen Schülerinnen und Schülern pro Woche drei Antigen-Selbsttests für eine freiwillige Testung zu Hause angeboten.
  • Für schulische Veranstaltungen in den Sommerferien stellt das Land Hessen ebenfalls, wie im vergangenen Jahr, Antigen-Selbsttests zur Verfügung.

Vorbehaltlich der Entwicklung der pandemischen Lage gehe ich aktuell davon aus, dass nach den Präventionswochen wieder zwei Tests pro Woche zur freiwilligen Testung zur Verfügung gestellt werden. Eine Rechtsgrundlage dafür, weitergehende Maßnahmen einzuführen, beispielsweise eine Maskenpflicht, wird im Bundesinfektionsschutzgesetz nach dem derzeitigen Stand zu Beginn des Unterrichts nach den Ferien nicht gegeben sein. Das freiwillige Tragen einer Maske bleibt selbstverständlich möglich. Im Fall einer Infektion wird empfohlen, in der betroffenen Klasse oder Lerngruppe für den Rest der Woche freiwillig medizinische Masken zu tragen.

Wir haben alle gelernt, dass das Coronavirus seine eigene Dynamik entwickelt, und deshalb bleibt die pandemische Lage leider nicht planbar. Aus diesem Grund müssen wir offen ansprechen, dass die beschriebenen Planungen noch mit Unsicherheiten verbunden sind. Mein oberstes Ziel ist und bleibt auch künftig, den Schulen so viel Normalität zu ermöglichen, wie dies infektiologisch vertretbar ist. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir nach den Sommerferien in diesem Sinne den Unterrichtsbetrieb mit nur wenigen Einschränkungen, wie Sie sie aus den vergangenen Wochen kennen, aufnehmen können und mit den beschriebenen zusätzlichen Testmöglichkeiten in den Ferien und Präventionswochen eine ausgewogene Mischung erreichen werden, die dem Recht auf Bildung der Schülerinnen und Schüler ebenso Rechnung trägt wie den Schutzbedürfnissen aller, die in der Schule zusammenfinden. Dank der bisherigen Impfkampagnen ist ein Großteil der Bevölkerung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft, so dass schwere Krankheitsverläufe in aller Regel verhindert werden können.

Ich freue mich sehr, dass die pandemiebedingten Einschränkungen in der zurückliegenden Zeit Zug um Zug zurückgenommen werden konnten. Das aktuelle Schuljahr kann im regulären Präsenzbetrieb in einem Schulalltag mit vielfältigen zusätzlichen Förderangeboten und reich an sozialen Aktivitäten und Kontakten zu Ende gehen. So möchten wir möglichst auch das nächste Schuljahr gestalten. Alle Länder sind sich in der Kultusministerkonferenz einig, dass auch das kommende Schuljahr im schulischen Regelbetrieb und in der zurückgewonnenen Normalität beginnen und das schulische Leben mit all seinen unterrichtlichen wie außerunterrichtlichen Angeboten weiterhin umfassend möglich sein soll.

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, in diesen bewegten Zeiten wünsche ich Ihnen schöne Sommerferien und gute Erholung, um anschließend mit neuem Schwung und Vorfreude auf das Lernen und das Miteinander ins kommende Schuljahr 2022/2023 zu starten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Prof. Dr. R. Alexander Lorz

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Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb

Schreiben des hessischen Kultusministers vom 28. März 2022
an alle Eltern und Sorgeberechtigten sowie alle Schülerinnen und Schüler

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

wie angekündigt, erhalten Sie nach den jüngsten Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes und der heute von der Landesregierung beschlossenen neuen Coronavirus-Basisschutzverordnung Informationen zu den Änderungen im Schulbereich. Wir wollen den Schulbetrieb weiterhin sicher gestalten. Bis zu den Osterferien stehen – abgesehen von der Änderung beim Maskentragen – keine größeren Veränderungen im Schul- und Unterrichtsbetrieb an. Mir ist es jetzt wichtig, für die bestmögliche Planbarkeit zu sorgen. Wie sieht daher unser Fahrplan für die nächsten Wochen aus?

Ab Montag, den 4. April 2022, gilt Folgendes:

  • Keine Maskenpflicht mehr in den Schulen, also auch nicht mehr auf den Fluren und Gängen. Das freiwillige Aufsetzen einer Maske bleibt selbstverständlich möglich. Darüber entscheidet jede und jeder Einzelne für sich selbst. Nach einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe empfehlen wir das Maskentragen insbesondere im Unterrichtsraum.
  • Der Testrhythmus von drei verpflichtenden Testungen pro Woche für nicht geimpfte und nicht genesene Schülerinnen und Schüler sowie nicht geimpfte und nicht genesene Lehrkräfte bleibt zunächst bestehen. Die bisherigen Ausnahmen von der Testpflicht gelten fort. Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sowie geimpfte und genesene Lehrkräfte können sich freiwillig testen.
  • Bei einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe werden in der betreffenden Woche tägliche Tests empfohlen.
  • Bis zum Freitag, den 29. April 2022, werden die in der Schule erfolgten Testungen weiter in das Testheft eingetragen.

Weiterhin gilt:

  • Bis zum Freitag, den 29. April 2022, ist es möglich, Schülerinnen oder Schüler von der Teilnahme am Präsenzunterricht abzumelden. Dies ist für einzelne Tage oder einzelne schulische Veranstaltungen nicht zulässig. An den Schulen für Kranke entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Eltern und in Absprache mit dem Klinikpersonal über die Beschulung.
  • Wer nicht am Präsenzbetrieb teilnehmen darf, muss das Schulgelände verlassen. Wird ein Distanzunterricht für die Klasse oder Lerngruppe angeboten, der sie oder er angehört, muss sie oder er daran teilnehmen. Das gilt auch für abgemeldete Schülerinnen und Schüler.

Ab Montag, den 2. Mai 2022, ist Folgendes geplant:

  • Die Testpflicht wird auch in den Schulen aufgehoben. Wir werden allen Schülerinnen und Schülern sowie unserem Personal wöchentlich zwei Tests für die freiwillige Testung zu Hause zur Verfügung stellen. Diese Tests erhalten sie in den Schulen. Es entfällt die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler vom Präsenzunterricht abzumelden. Bislang abgemeldete Schülerinnen und Schüler nehmen wieder am Präsenzunterricht teil. Davon ausgenommen werden können auf Antrag Schülerinnen und Schüler, die selbst oder bei denen Angehörige ihres Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären.

Für Anfang Mai 2022 ist außerdem geplant, einen neuen Hygieneplan 10.0 in Kraft zu setzen. Sonderregelungen für den Pausen- oder Ganztagsbetrieb sollen nach jetzigem Planungsstand wegfallen. Ich bin zuversichtlich, dass dann wieder schulübergreifende Sport-Wettbewerbe ohne Einschränkungen stattfinden können und für die Fächer Sport und Musik die Beschränkungen weitestgehend aufgehoben werden – hierauf mussten Schülerinnen und Schüler lange warten.

Am Ende noch ein Hinweis für die Osterferien: Während der Weihnachtsferien war es aufgrund einer bundesgesetzlichen Regelung erforderlich, dass Schülerinnen und Schüler bei Nutzung des ÖPNV einen tagesaktuellen Test vorlegen mussten, wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen waren. Dieses Erfordernis ist nun ebenfalls mit den Änderungen im Bundesinfektionsschutzgesetz entfallen.

Alle Arbeit des Hessischen Kultusministeriums, der Staatlichen Schulämter, der Hessischen Lehrkräfteakademie und der Schulen ist auch in diesen herausfordernden Zeiten darauf ausgerichtet, Schule und Unterricht für unsere Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu gestalten. Die pandemische Lage bleibt natürlich weiterhin nicht planbar. Es gehört daher zur Ehrlichkeit dazu, wenn ich Ihnen sage, dass die beschriebenen Planungen für den Zeitraum ab Montag, den 2. Mai 2022, noch mit Unsicherheiten verbunden sind.

Mit meinen Ausführungen verbinde ich die Hoffnung, dass mein Schreiben dennoch dazu beiträgt, Ihnen eine größere Planungssicherheit zu geben. Umfassende Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite. Dort können Sie sich ebenfalls für den regelmäßigen Eltern-Newsletter anmelden https://kultusministerium.hessen.de/newsletter.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Elternbrief als PDF öffnen

Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb

Schreiben des hessischen Kultusministers vom 23. Februar 2022
an alle Eltern und Sorgeberechtigten sowie alle volljährigen Schülerinnen und Schüler

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

dank Ihres vernünftigen Handelns haben wir die Omikron-Welle bislang vergleichsweise gut bewältigen kö. Wohl an keinem anderen Ort, an dem sich viele Menschen treffen, gelten so gründliche Sicherheitsvorkehrungen wie an den Schulen. Ich bin den Schulgemeinden sehr dankbar, dass der Dreiklang aus Testen, Maskentragen und einer hohen Impfquote dazu beigetragen hat, den Präsenzunterricht weitgehend aufrechtzuerhalten.

Die Expertenkommission der Bundesregierung hat festgestellt, dass die bisherigen Maßnahmen gewirkt haben und geht in ihrer Stellungnahme vom 14. Februar 2022 davon aus, dass die Infektionszahlen weiter sinken werden. Dies sieht man auch an der Zahl der Schülerinnen und Schüler in Absonderung, welche innerhalb der vergangenen zwei Wochen um fast 40 Prozent gesunken ist. Zudem hat sich die Zahl der positiven schulischen Antigen-Selbsttests im gleichen Zeitraum nahezu halbiert. Diese beträchtliche Verbesserung der Lage lässt nach Ansicht der Expertinnen und Experten Erleichterungen bei den Corona-Regeln in den Schulen zu. Ich nehme auch die Stimme des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte sehr ernst, der u.a. eine Aufhebung der Maskenpflicht in den Schulen gefordert hat.

Nach dem Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und des Bundeskanzlers vom 16. Februar 2022 sowie den darauf aufbauenden Entscheidungen der Hessischen Landesregierung werden in Hessen die Corona-Regelungen schrittweise gelockert. Wenn nun fast überall schrittweise Öffnungen möglich sind, dann muss dies im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen genauso für die Schulen gelten.

Für die Schulen bedeutet das:

  • Die dreimalige Testpflicht pro Woche für nicht geimpfte bzw. nicht genesene Schülerinnen und Schüler bleibt vorerst bestehen. Ab Dienstag, dem 22. Februar 2022, wird jedoch die Dauer des von drei auf fünf Tests pro Woche erhöhten Testrhythmus nach einem Infektionsfall in einer Klasse/Lerngruppe von 14 Tagen auf 7 Tage verkürzt. Auch weiterhin können Schülerinnen und Schüler, die geimpft oder genesen sind, freiwillig an den Tests in der Schule teilnehmen.
  • Ab Montag, dem 7. März 2022, müssen Schülerinnen und Schüler keine Masken mehr am Platz tragen. Sie können selbstverständlich weiterhin freiwillig eine Maske tragen. Dies empfehlen wir auch, wenn ein Infektionsfall in einer Klasse aufgetreten ist. Die Pflicht zum Tragen einer Maske außerhalb des Platzes, beispielsweise auf den Gängen der Schule usw. bleibt weiterhin bestehen. Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, wir sind auf einem guten Weg hin zu mehr schulischer Normalität. Wir alle sorgen gemeinsam dafür, dass die Schulen ein Raum sicherer Begegnungsstätten sind. Wir alle wünschen uns, dass wir in den kommenden Wochen weitere Schritte in Richtung Normalität gehen können. Dies ist natürlich von der weiteren Entwicklung der Pandemie abhängig, die wir sehr genau beobachten. Für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen bedanke ich mich an dieser Stelle herzlich und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. R. Alexander Lorz

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Wichtige neue Informationen zu Corona vom 28. Januar 2022

Infobrief und Erlass zu Absonderungsentscheidungen bei Schülerinnen und Schülern

Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien

Schreiben des hessischen Kultusministers vom 20. Dezember 2021
an alle Eltern und alle volljährigen Schülerinnen und Schüler

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

vor dem Weihnachtsfest und dem Jahreswechsel möchte ich allen Schülerinnen, Schülern und Eltern für das verantwortungsvolle Einhalten der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen an unseren Schulen danken. Durch das umsichtige Verhalten der gesamten Schulgemeinden kann seit Schuljahresbeginn in allen Schulformen und Jahrgangsstufen landesweit Präsenzunterricht stattfinden. Diese Rückkehr zu mehr schulischer Normalität ist von zentraler Bedeutung, um den Lernstand der Kinder und Jugendlichen zu fördern und sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen.

Schulen sind nach wie vor keine Treiber der Pandemie. Mit dem Einhalten der bewährten Hygienemaßnahmen, Maskentragen, Testungen und Lüften erreichen wir ein hohes Maß an Sicherheit. Zu einem möglichst sicheren Schulbetrieb tragen auch die sehr hohe Impfbereitschaft der hessischen Lehrkräfte von rund 95 Prozent und die Impfangebote für Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler bei.

Die aktuell für den Schulbetrieb geltenden Maßnahmen wollen und müssen wir nach dem derzeitigen Stand der Planungen auch nach den Weihnachtsferien fortsetzen. Bitte richten Sie sich darauf ein, dass wir nach den Weihnachtsferien voraussichtlich mit denselben Regelungen in den Schulalltag starten werden, wie Sie sie aktuell vor den Weihnachtsferien bereits kennengelernt und eingeübt haben. Das bedeutet für den Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Montag, den 10. Januar 2022, nach aktuellem Planungsstand:

  • Es wird grundsätzlich eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz bis auf Weiteres bestehen bleiben.
  • Schülerinnen und Schüler, die weder geimpft noch genesen sind, müssen für die Teilnahme am Präsenzunterricht dreimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen, wobei die Testung am Beginn jedes Schultags nicht länger als 48 Stunden zurückliegen darf (Ausnahme: 14 Tage tägliche Testpflicht bei einem positiv bestätigten PCR-Test in der Klasse/Lerngruppe).
  • Auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler erhalten mindestens einmal pro Woche ein Testangebot in der Schule.

In unveränderter Weise werden auch nach den Weihnachtsferien die Gesundheitsämter unabhängig von den in diesem Schreiben dargelegten landesweiten Regelungen je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort regionale oder schulbezogene Maßnahmen in Abstimmung mit den Schulträgern und den Staatlichen Schulämtern anordnen können.

Aktuell ist eine weitere Auflage des Testheftes in Vorbereitung, die Schülerinnen und Schüler im neuen Jahr erhalten können.

Während der Corona-Pandemie ist noch einmal besonders deutlich geworden, wie wichtig regelmäßige und leicht zugängliche Informationen sind. Über unser neues Newsletter-Angebot „Schule aktuell für Eltern“ werden Sie einfach und übersichtlich über aktuelle Ereignisse und längerfristige bildungspolitische Projekte informiert. Bitte melden Sie sich bei Interesse gern auf der Internetseite des Kultusministeriums unter https://kultusministerium.hessen.de/newsletter an.

Ihnen und Ihren Familien wünsche ich ein gesegnetes Weihnachtsfest, eine erholsame Zeit und ein gesundes neues Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Schreiben des Ministers als PDF öffnen

Elternbrief des Landes Hessen:
Impfung gegen COVID-19 von Kindern ab fünf Jahren

Schreiben des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 10. Dezember 2021

Liebe Eltern,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der Bund die ersten COVID-19-Impfdosen speziell für Kinder zwischen fünf und elf Jahren in Kürze auch nach Hessen liefert. Mit diesem Brief informieren wir Sie deshalb über die Impfmöglichkeiten für Ihre Kinder.

Welcher Impfstoff kommt zur Anwendung?

Bei dem ersten nun verfügbaren Impfstoff für Kinder zwischen fünf und elf Jahren handelt es sich um den von BioNTech, dessen Dosierung speziell für diese Altersgruppe angepasst wurde. Zur Anwendung kommt also der bekannte Impfstoff in geringerer Konzentration.

Dieser Kinderimpfstoff wurde von der Europäischen Kommission nach Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) Ende November zugelassen. Die Lieferung an die EU-Mitgliedstaaten und die anschließende Belieferung der Apotheken soll laut Bundesgesundheitsministerium ab dem 13. Dezember beginnen.

Für welche Kinder wird die Impfung empfohlen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 9. Dezember angekündigt, ihre Impfempfehlung unter Einbeziehung der Altersgruppe fünf bis elf Jahre zu aktualisieren. Demnach wird die Impfung für Kinder mit besonderen Risikofaktoren empfohlen. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere erhebliches Übergewicht, angeborene oder erworbene Immunschwäche, Herzfehler oder Lungenerkrankungen mit erheblich eingeschränkter Lungenfunktion, schweres oder unkontrolliertes Asthma, chronische Nierenerkrankungen, chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen, schwerer Diabetes, schwere Herzinsuffizienz und schwere pulmonale Hypertonie, Trisomie 21 sowie Tumorerkrankungen und maligne hämatologische Erkrankungen.

Zusätzlich wird die Impfung fünf- bis elfjährigen Kindern empfohlen, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen der begründete Verdacht besteht, dass die Impfung nicht zu einem ausreichenden Schutz führt.

Kinder, die weder selbst zu einer Risikogruppe gehören noch Angehörige mit Risikofaktoren haben, können die Impfung auf Wunsch der Eltern und individueller Risikoakzeptanz nach einem ärztlichen Aufklärungsgespräch ebenfalls in Anspruch nehmen. Dabei gilt es jedoch zunächst, vorrangig die besonders schutzbedürftigen Kinder zu versorgen.

Dr. Ralf Moebus, Landesvorsitzender des Bundesverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ): „Die Kinderärzt*innen werden der Empfehlung der STIKO folgen und zunächst die kleinen Patient*innen mit Risikofaktoren für einen schweren Krankheitsverlauf und solche, deren Familienmitglieder ein besonderes Krankheitsrisiko haben, impfen.“ Die Kinderärzt*innen werden auf diese Patient*innen mit besonderen Risiken zugehen. Sie sollen als Erste die Möglichkeit einer Impfung erhalten. Man bitte daher um Verständnis, dass für Kinder ohne Priorisierungsgrund möglicherweise nicht gleich zu Beginn ein Termin verfügbar ist. Ab Januar werden voraussichtlich für alle impfwilligen Familien sukzessive genug Impfdosen für die erste Immunisierung der Kinder zur Verfügung stehen.

Wie wird geimpft?

Die STIKO empfiehlt eine Impfung mit zwei Dosen des BioNTech-Impfstoffs in der Dosierung für Kinder im Abstand von drei bis sechs Wochen.

Fünf- bis elfjährige Kinder mit einer der genannten Vorerkrankungen, die bereits eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen eine Impfstoffdosis im Abstand von etwa sechs Monaten zur SARS-CoV-2-Infektion erhalten.

Kinder ohne Vorerkrankungen, die bereits eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen nach Einschätzung der STIKO vorerst nicht geimpft werden.

Welche Risiken bestehen?

Derzeit besteht für fünf bis elf Jahre alte Kinder ohne Vorerkrankungen nur ein geringes Risiko einer schweren COVID-19-Erkrankung, Hospitalisierung und Intensivbehandlung. Die meisten Infektionen verlaufen ohne Symptome. In Deutschland sind im gesamten bisherigen Pandemieverlauf bei gesunden Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren keine COVID-19-bedingten Todesfälle aufgetreten.

In den Zulassungsstudien für den Impfstoff der Fünf- bis Elfjährigen sind keine schwerwiegenden Nebenwirkungen aufgetreten. Weil die Impfungen für diese Altersgruppe jedoch weltweit erst seit kurzem erfolgen, besteht bislang nur eine eingeschränkte Datenlage. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der bei Kindern in aller Regel milden Krankheitsverläufe hat die STIKO die Impfung noch nicht allgemein empfohlen. Sobald weitere Daten zur Sicherheit des Impfstoffs für diese Altersgruppe oder andere relevante Erkenntnisse vorliegen, wird die STIKO diese prüfen und die Empfehlung ggf. anpassen.

Nähere Informationen zur Empfehlung der STIKO finden Sie unter: https://hessenlink.de/Yf7qtK24Ph

Wo kann man Impfangebote wahrnehmen?

Das Rückgrat der Impfversorgung dieser Altersgruppe bilden gemäß der Impfstrategie der hessischen Impfallianz die Kinderarztpraxen. Die Kinderärzt*innen werden aktiv auf ihre Risikopatienten zugehen und zunächst Impftermine für Kinder mit Vorerkrankungen oder einem geschwächten Immunsystem reservieren. Dies gilt auch für Kinder, deren nächste Familienangehörige aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst geimpft werden können und für die eine Corona-Infektion besonders gefährlich wäre. Wir empfehlen Eltern von Kindern mit Vorerkrankungen, sich mit ihrem Kinderarzt bzw. ihrer Kinderärztin oder ihrem behandelnden Arzt bzw. Ärztin auszutauschen.

In zahlreichen Städten und Landkreisen werden neben den Arztpraxen auch Impfangebote der Gesundheitsämter unterbreitet. Zudem bereiten mehrere Kinderkliniken Impfangebote für die Altersgruppe fünf bis elf Jahre vor.
Eine Übersicht finden Sie unter https://soziales.hessen.de/Corona/Coronaimpfung/Stationaere-Impfangebote.

Bitte informieren Sie sich auch gezielt auf den dort verlinkten Seiten der Landkreise und kreisfreien Städte nach aktuellen Angeboten für Kinder, z.B. Familien-Impftage.

Selbstverständlich bleiben auch Impfungen älterer Kinder und Jugendlicher ab zwölf Jahren sowie Erwachsener im bekannten Rahmen möglich, diese sind allgemein von der STIKO empfohlen.

Ihnen und Ihrer Familie wünschen wir eine schöne Weihnachtszeit und alles Gute!

Kai Klose

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An alle Schulleiterinnen und Schulleiter
an den öffentlichen Schulen in Hessen

Schreiben des Hessischen Kultusministeriums vom 9. November 2021

Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Donnerstag, dem 11. November 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schulleiterinnen, liebe Schulleiter,

in Ergänzung zum Schreiben von Herrn Staatsminister Prof. Dr. Lorz vom vergangenen Donnerstag, dem 4. November 2021, teile ich Ihnen mit, dass die hessische Landesregierung aufgrund der aktuellen pandemischen Situation heute eine weitere Anpassung der Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen hat, welche ab Donnerstag, dem 11. November 2021, gilt.

Für den Schulbereich bedeutet dies Folgendes:

Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Personal müssen, wenn sie weder vollständig geimpft noch von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, auch künftig dreimal pro Woche statt, wie zuletzt beabsichtigt, nur zweimal pro Woche den Nachweis einer negativen Testung erbringen. Neu ist: Der Test darf in allen Fällen zu Beginn des Schul- oder Veranstaltungstages nicht älter sein als 48 Stunden. Für die laufende Unterrichtswoche ist es den Schulen freigestellt, bereits eine dritte Testung in der Schule anzubieten. Ab nächster Woche gilt der neue Testrhythmus verbindlich.

Lassen Sie mich an dieser Stelle noch eindringlich auf Folgendes hinweisen: Je mehr Menschen im Umfeld unserer Schülerinnen und Schüler geimpft sind, desto mehr sind diejenigen geschützt, die sich noch nicht impfen lassen können. Daher sollten sich alle, für die eine Impfung empfohlen wird, wenn immer möglich, impfen lassen. Diese dringende Empfehlung gilt genauso für die Lehrkräfte und das sonstige in Schule tätige Personal.

Abschließend darf ich Ihnen für Ihr großes Engagement und Ihr Verständnis für die erforderlichen flexiblen Anpassungen der Coronavirus-Schutzmaßnahmen danken und bitte Sie, diese Informationen an Ihre Schulgemeinde, einschließlich der Eltern, weiterzugeben.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Tobias Petry
Abteilungsleiter Z

An alle Eltern und
alle volljährigen Schülerinnen und Schüler

Schreiben des Hessischen Kultusministeriums vom 4. November 2021

Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 8. November 2021

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

auch dieses Mal hat sich unser Konzept der Präventionswochen nach den Herbstferien bewährt. Mein Dank gilt unseren Schülerinnen und Schülern, die alle Hygieneregeln im Schulalltag sorgfältig und konsequent einhalten.
Wie geplant, können wir ab Montag, dem 8. November, an den Schulen wieder so verfahren, wie dies bereits in der Zeit vor den Herbstferien der Fall war. Nachfolgend enthalten Sie die grundsätzlichen für Sie relevanten Informationen:

Präsenzunterricht
  • weiterhin in allen Schulformen und Jahrgangsstufen (Abmeldung vom Präsenzunterricht möglich, jedoch nicht für einzelne Tage, Fächer oder Veranstaltungen)
Maskenpflicht (medizinische Maske)
  • im Schulgebäude
  • nicht am Sitzplatz, im Schulsport oder im Freien
Testungen
  • weiterhin 2x wöchentlich in der Schule oder bei einer Teststelle
  • keine Testpflicht für vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler (Nachweis der Genesung auf sechs Monate befristet)
positiver Testnachweis eines Mitschülers/einer Mitschülerin
  • bis einschließlich dem 14. Tag nach der positiven Testung vor jedem Unterrichtstag tägliche Testung für die betroffenen Klassen und Lerngruppen sowie Maskenpflicht am Sitzplatz
  • neu: keine generelle Quarantäne für Sitznachbarinnen und Sitznachbarn
mehrtägige Schulfahrten
  • ab 2. Schulhalbjahr auch ins Ausland wieder erlaubt
  • aber keine Übernahme von Stornokosten durch das Land, keine Übernahme von Kosten aufgrund von Vorgaben im Zielgebiet (z. B. tägliche Testungen)
  • Empfehlung zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (insbesondere bei Abbruch der Schulfahrt aufgrund einer positiven Testung)

Bitte beachten Sie: Nach wie vor können die Gesundheitsämter je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort regionale oder schulbezogene Maßnahmen anordnen, z. B. eine örtliche oder zeitlich begrenzte Maskentragepflicht während des Unterrichts am Sitzplatz.
Das Impfen bleibt das entscheidende Mittel, damit wir die Pandemie hinter uns lassen können. Es beeindruckt mich sehr, dass immer mehr junge Menschen ab zwölf Jahren hierzu einen wichtigen Beitrag leisten und sich impfen lassen. Die Kinder- und Jugendärzte beraten Sie dazu gerne.

Sollten Änderungen des Schul- und Unterrichtsbetriebs aufgrund der Corona-Lage notwendig sein, werden wir Sie natürlich sobald als möglich informieren. Ihnen und Ihren Familien wünsche ich weiterhin alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. R. Alexander Lorz

An alle Eltern und Sorgeberechtigten
und alle volljährigen Schülerinnen und Schüler

Schreiben des Hessisches Kultusministeriums vom 6. Oktober 2021

Sicherer Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Herbstferien 2021
(ab 25.10.2021)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

sechs Schulwochen liegen seit dem Beginn des Schuljahres nun hinter uns. In dieser Zeit ist in den Schulen dank des durchgehenden Präsenzunterrichts wieder viel mehr Normalität eingekehrt. Unser Konzept der beiden Präventionswochen nach den Sommerferien, in denen wöchentlich drei statt zwei Tests auf das Coronavirus durchgeführt wurden und eine Maskenpflicht am Platz galt, hat maßgeblich dazu beigetragen und die danach erfolgten Lockerungen insbesondere hinsichtlich des Wegfalls der Maskenpflicht am Platz ermöglicht.

Daher wollen wir, wie bereits angekündigt, auch nach den Herbstferien, in der Zeit vom 25. Oktober bis 5. November 2021, zwei Präventionswochen an allen hessischen Schulen durchführen. Dies bedeutet:

  1. Während dieser Zeit gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Unterricht und bei anderen schulischen Veranstaltungen auch am Sitzplatz.
  2. Zudem müssen die Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme am Präsenzun-terricht drei- statt zweimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen. Dieser kann weiterhin kostenfrei in der Schule erbracht werden und wird im sog. Testheft vermerkt. Alternativ kann der Testnachweis auch über eines der Testzentren erfolgen. Anspruch auf einen kostenfreien Test außerhalb der Schule haben bis zum 31. Dezember 2021 Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weitergehende Informationen finden Sie unter: https://soziales.hessen.de/Corona/Tests-und-Teststellen. Die Testpflicht besteht nicht für bereits vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises.

Die regelmäßige Dokumentation der Schülertests im Testheft, die auch als Negativnachweis in der Freizeit, bspw. im Kino oder Restaurant, gilt, bleibt nach § 3 Abs. 5 CoSchuV innerhalb Hessens auch in den Ferien gültig. Sollte das Testheft bei Vorlage während der Ferien nicht akzeptiert werden, können Ihre Kinder dieses Schreiben als Bestätigung vorlegen. Allerdings steht es den Betreibern der genannten Einrichtungen aufgrund ihres Hausrechts frei, strengere Zutrittsvoraussetzungen aufzustellen; erzwin-gen lässt sich ein Zutritt mithilfe des Testhefts daher nicht.

Wie Sie es bereits aus der Zeit nach den Sommerferien kennen, sollen die beiden Präventionswochen auch nach den Herbstferien ein Übergang sein, dem dann erneut Lockerungen an unseren Schulen folgen sollen. So haben wir es uns vorgenommen und sind zuversichtlich, dass die pandemische Lage dies ab 8. November 2021 zulassen wird. Konkret sollen nach den Präventionswochen die Schülerinnen und Schüler die Maske am Sitzplatz wieder abnehmen dürfen, sofern sich die pandemische Lage bis dahin nicht grundlegend verschlechtert. Über die ab dem 8. November 2021 greifenden Regelungen werden wir Sie nach deren Erlass im Einzelnen rechtzeitig informieren.

Abschließend möchte ich Sie nochmals auf die Impfmöglichkeit für Kinder ab 12 Jahren hinweisen. Die Kinder- und Jugendärzte beraten Sie dazu gerne.

Ich wünsche Ihnen schöne und erholsame Ferien und danke Ihnen für Ihre Unterstützung. Nur gemeinsam können wir den Infektionsschutz an unseren Schulen auch in den Herbst- und Wintermonaten aufrechterhalten und damit Stück für Stück zur Normalität zurückkehren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Prof. Dr. R. Alexander Lorz


Liebe Eltern und Sorgeberechtigten

Schreiben des Hessisches Kultusministeriums vom 12.05.2021

Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 17. Mai 2021 in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 100

Liebe Eltern und Sorgeberechtigten,

die zuletzt beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen wie die beschleunigte Impfkampagne, die verstärkten Testungen und die so genannte Bundesnotbremse zeigen mittlerweile ihre Wirkung. Das umsichtige Verhalten der Schülerinnen und Schüler, die Disziplin der Schulgemeinden bei der Umsetzung von Hygienekonzepten und die Geduld der Familien haben dazu einen wichtigen Beitrag geleistet. So ist die 7-Tage-Inzidenz bundes- und hessenweit in den vergangenen zwei Wochen kontinuierlich gesunken. In mehreren Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen liegt sie bereits unter 100. Für den Fall, dass der Wert an mindestens fünf Werktagen unter 100 liegt, können die Länder eigene Regelungen, auch im Bereich der Schulen, treffen. Von dieser Möglichkeit hat die Hessische Landesregierung heute in Form eines Zwei-Stufen-Plans Gebrauch gemacht. Dieser gilt für alle Landkreise und kreisfreien Städte, die am oder ab dem 17. Mai 2021 nicht mehr unter die so genannte Bundesnotbremse fallen.

Für die Schulen bedeutet dies Folgendes:

I. Hessischer Zwei-Stufen-Plan bei Inzidenz unter 100 bzw. unter 50

Stufe 1 (Inzidenz unter 100)

Die 1. Stufe greift in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die am oder ab dem 17. Mai 2021 nicht mehr unter die Bundesnotbremse fallen. Das heißt, liegt die Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf Werktagen in Folge unter 100, gelten ab dem übernächsten Tag die folgenden Regelungen:

  • Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 kehren in den täglichen Präsenzunterricht zurück. Dieser wird als eingeschränkter Regelbetrieb in konstanten Lerngruppen unter Einhaltung der bekannten Hygienebestimmungen durchgeführt.
  • Die Jahrgangsstufen ab Jahrgangsstufe 7 und die beruflichen Vollzeitschulformen verbleiben zunächst im Wechselunterricht. Alle Abschlussklassen kehren grundsätzlich in den Präsenzunterricht zurück. In der Berufsschule (duales System) findet Präsenzunterricht in Kombination mit phasenweisem Distanzunterricht statt.
  • Es besteht nach wie vor eine Testpflicht zweimal pro Woche für alle.

Stufe 2 (weitere 14 Tage unter 100 bzw. Inzidenz an fünf Tagen unter 50)

Die 2. Stufe greift in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz nach Stufe 1 an weiteren aufeinanderfolgenden 14 Kalendertagen unter 100 liegt oder sobald die Inzidenz den Schwellenwert von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen unterschreitet.

Es gelten dann ab dem nächsten Tag die folgenden Regelungen:

  • auch die Jahrgangsstufen ab Jahrgangsstufe 7 kehren in den täglichen Präsenzunterricht (eingeschränkter Regelbetrieb) zurück. Das heißt, alle Jahrgangsstufen von 1 bis 13 befinden sich wieder im Präsenzunterricht.
  • es besteht nach wie vor eine Testpflicht zweimal pro Woche für alle.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration gibt auf seiner Homepage den Tag bekannt, an dem der Präsenzunterricht beginnt. Die Schule Ihres Kindes wird Sie darüber informieren. Sollte es aus organisatorischen Gründen ausnahmsweise nicht möglich sein bereits am Montag, dem 17. Mai, in den Präsenzunterricht zurückzukehren, wird die Schule Sie ebenfalls darüber informieren. Die Schulen sind angehalten, so schnell wie möglich für die Umstellung auf den Präsenzunterricht zu sorgen.


II. Inzidenz über 100 bzw. über 165 (so genannte Bundesnotbremse)

Bei Inzidenzen von mehr als 100 oder über 165 gelten weiterhin (zunächst bis zum 30. Juni 2021) die gesetzlichen Regelungen zur Bundesnotbremse (vgl. mein Schreiben vom 23. April 2021). Wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von mehr als 100 aufweist, so ist der Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag in allen Jahrgangsstufen und Klassen nur noch als Wechselunterricht zulässig. Überschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz den Wert von 165, so werden ab dem übernächsten Tag alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult. Eine Ausnahme hiervon gilt für Abschlussklassen und Förderschulen.

Für Zeiten des Wechsel- oder Distanzunterrichts besteht wie bisher die Möglichkeit, eine Notbetreuung nach den bislang geltenden Voraussetzungen in Anspruch zu nehmen (vgl. meine Schreiben vom 11. Februar und 12. April 2021).

Bitte beachten Sie, dass weiterhin durch die örtlichen Gesundheitsämter angeordnete regionale Abweichungen aufgrund des Infektionsgeschehens möglich sind.

Hinsichtlich der Frage von Versetzungen gelten auch dieses Jahr coronabedingte Besonderheiten. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der beigefügten Anlage und auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

ich bin sehr optimistisch, dass das Licht am Ende des Tunnels aufgrund eines sich weiterhin positiv entwickelnden Infektionsgeschehens und der hoffentlich baldigen Impfmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler von Tag zu Tag heller wird. Dass wir die Schulen für alle Jahrgänge verstärkt öffnen und so bis zum Beginn der Sommerferien zu mehr und mehr Präsenzunterricht zurückkehren können, erfüllt mich mit großer Freude.
Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Geduld und Ihr Verständnis in den vergangenen Wochen und Monaten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schulleiterin, lieber Schulleiter,
liebe Eltern,

Schulschreiben des Hessisches Kultusministeriums vom 23.04.2021

wie Sie sicherlich wissen, ist gestern die sog. Notbremse des Bundes in Kraft getreten. Die Regelungen entfalten bereits ab morgen, Samstag, dem 24. April 2021, ihre Wirkung und führen auch in Hessen zu konkreten Veränderungen, über die ich Sie mit diesem Schreiben informieren möchte. 1 Siehe Tabelle in der PDF, Anlage 1.

Mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite hat der Bundesgesetzgeber bis längstens zum 30. Juni 2021 eine
bundesweit verbindliche Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 eingeführt. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag nach § 28b IfSG zusätzliche Maßnahmen. Die Bekanntmachung der Tage, ab denen die jeweiligen Maßnahmen nach § 28b IfSG in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gelten, erfolgt im Internet durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (https://soziales.hessen.de/). Die Gesundheitsämter informieren die Staatlichen Schulämter diesbezüglich und diese wiederum die Schulen. Diese Vorgehensweise gilt auch bei der Aufhebung von Maßnahmen.

Konkret bedeutet dies für den Schulbetrieb in Hessen ab Montag, dem 26. April 2021:

I. Inzidenz von mehr als 100 bis 165

Wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von mehr als 100 aufweist, so gilt ab dem übernächsten Tag automatisch Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen beziehungsweise Klassen.

Diesbezüglich ändert sich also für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für die Vorklassen nichts gegenüber den bisherigen Regelungen, die wir schon frühzeitig beschlossen haben und die sich als sinnvoll und richtig erwiesen haben.

Auch für die Jahrgangsstufen 7 und höher gilt ab Donnerstag, dem 6. Mai 2021, dass sie bei einer Inzidenz von mehr als 100 bis 165 im Wechselunterricht beschult werden. (Für die Umsetzung des Wechselunterrichts an beruflichen Schulen gilt weiterhin der Erlass vom 31. März 2021)

Allerdings müssen in diesem Fall dann auch die Abschlussklassen (3 Zur Definition siehe Anlage 2 in der PDF), die bisher vollständig in Präsenz beschult wurden, in den Wechselunterricht gehen. Da uns bewusst ist, dass diese Umstellung zunächst schulintern organisiert werden muss, gilt hier eine möglichst zeitnahe Umsetzung bis spätestens Montag, den 3. Mai 2021.

II. Inzidenz von mehr als 165

Überschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz den Wert von 165, so gilt ab dem übernächsten Tag automatisch, dass alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult werden.

Eine Ausnahme gilt für Abschlussklassen und Förderschulen. Diese verbleiben auch bei einer Inzidenz von über 165 im Wechselunterricht, wobei dies für Abschlussklassen spätestens ab Montag, dem 3. Mai 2021, gilt.

Fällt an fünf Werktagen hintereinander die Inzidenz unter 165, gelten ab dem übernächsten Tag die Regelungen der vorherigen Stufe (siehe oben).

III. Inzidenz unter 100

Fällt an fünf Werktagen hintereinander die Inzidenz unter 100, gelten ab dem übernächsten Tag die Regelungen aus der aktuellen Corona-Einrichtungsschutzverordnung.

Diese sind derzeit:

  • Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 und Vorklassen. Die schulischen Vorlaufkurse können weiterhin stattfinden.
  • Distanzunterricht für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 bis zum 5. Mai 2021, ab dem 6. Mai 2021 Wechselunterricht.
  • Präsenzunterricht für die Abschlussklassen. (Zur Definition s. Anlage 2 in der PDF).  

Ich freue mich insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 und höher, dass sie nun endlich wieder vor Ort in der Schule unterrichtet werden, falls die Inzidenz im Landkreis beziehungsweise in der kreisfreien Stadt den Wert von 165 nicht überschreitet. Ich halte diesen Schritt – flankiert durch die Testpflicht in den Schulen und die immer weiter fortschreitende Impfkampagne – infektiologisch für vertretbar und pädagogisch für dringend notwendig.

IV. Notbetreuung

Für Zeiten des Wechsel- und Distanzunterrichts besteht wie bisher die Möglichkeit, eine Notbetreuung nach den bislang geltenden Voraussetzungen in Anspruch zu nehmen (vgl. meine Schreiben vom 11. Februar und 12. April 2021).

Auch weiterhin kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Schulen oder an Förderschulen sowie Schülerinnen und Schülern in Intensivklassen oder Intensivkursen an allgemein bildenden oder beruflichen Schulen jahrgangsunabhängig für Fälle dringender Betreuungsnotwendigkeiten die Anwesenheit in der Schule gestatten.

Liebe Schulleiterin, lieber Schulleiter, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

wir alle hätten uns gewünscht, dass unsere Kinder und Jugendlichen nach Ostern wieder verstärkt in die Schule gehen können. Dass das Infektionsgeschehen dies nicht zulässt und an manchen Orten sogar noch einmal Verschärfungen der Maßnahmen erforderlich werden, bedaure ich sehr. Mir ist bewusst, dass gerade viele Familien nach 13 Monaten Pandemie am Limit sind. Ich bin aber gleichzeitig zuversichtlich, da wir mit den verpflichtenden Tests in den Schulen und den fortschreitenden Impfungen für alle Lehrkräfte auf dem richtigen Weg sind und die Sicherheit an den Schulen so Tag für Tag weiter erhöhen. Jetzt geht es darum, die Infektionszahlen zu senken. Das ist die maßgebliche Zielsetzung der Neuregelungen durch die sog. Bundesnotbremse, deren Umsetzung wir mit den hier dargestellten Veränderungen vollziehen. Dabei leisten Sie als Schulgemeinde mit den Tests einen wesentlichen Beitrag. Hierfür danke ich Ihnen persönlich sehr herzlich!

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Kollegium sowie Ihnen, liebe Eltern, und Ihren Kindern alles Gute für die kommende Zeit. Über die weiteren Pläne und Maßnahmen werde ich Sie rechtzeitig informieren. Die Schulleiterinnen und Schulleiter bitte ich, das Kollegium und die Eltern über die in ihrem Landkreis beziehungsweise ihrer kreisfreien Stadt geltenden spezifischen Regelungen unmittelbar in Kenntnis zu setzen.

Mit den besten Grüßen und allen guten Wünschen

Ihr Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Liebe Eltern,

Brief vom 16. April 2021

wie Ihnen aus dem Schreiben unseres Kultusministers schon bekannt ist, dürfen ab Montag, den 19. April 2021 nur noch Kinder am Präsenzunterricht teilnehmen, die ein negatives Testergebnis nachweisen können, das nicht älter als 72 Stunden ist. (Auch Notbetreuung ist nur bei negativem Testergebnis möglich!)

Hier die organisatorischen Einzelheiten.

Das Wichtigste zuerst: Bitte seien Sie montags und mittwochs gut erreichbar und rechnen Sie damit, dass Ihr Kind abgeholt werden muss.

Bezüglich des Tests haben Sie drei Möglichkeiten:

  1. Sie geben Ihrem Kind am Montag, den 19.4.2021 die von Ihnen unterschriebene Einwilligungserklärung mit (finden Sie hier als pdf-Datei). 
In diesem Fall kann das Kind in der Schule unter Aufsicht und Begleitung durch eine Lehrkraft montags und mittwochs den Test durchführen.
 Einzelheiten dazu und Antworten auf mögliche Fragen dazu finden Sie weiter unten.
 Das Ergebnis wird notiert. Falls das Ergebnis negativ ist, wird es nur aufbewahrt, aber nicht weitergegeben. Falls das Ergebnis positiv ist, müssen wir das Gesundheitsamt benachrichtigen und Sie kontaktieren, damit Sie Ihr Kind zwecks häuslicher Quarantäne abholen können. Das Gesundheitsamt veranlasst alles Weitere, auch, ob die ganze Lerngruppe in Quarantäne geschickt wird oder nicht. Selbstverständlich können Sie diese Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen.
  2. Sie geben Ihrem Kind regelmäßig eine Bestätigung eines Testzentrums mit, aus der hervorgeht, dass und wann Ihr Kind negativ getestet wurde.
 Wenn der Test nicht länger als 72 Stunden vor Unterrichtsende stattfand, bleibt Ihr Kind an diesem Tag in der Schule; andernfalls müssen Sie es abholen.
  3. Sie möchten Ihr Kind nicht testen lassen; in diesem Fall darf Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Falls Sie sich dafür entscheiden, benachrichtigen Sie uns bitte vor Unterrichtsbeginn, dass Ihr Kind nicht zum Präsenzunterricht erscheinen wird. Bitte beachten Sie, dass der Distanzunterricht nicht dem Präsenzunterricht entspricht. Die Kinder, die zu Hause bleiben, werden mit Material versorgt. Es wird kein Online-Unterricht stattfinden, da alle Lehrkräfte voll umfänglich im Präsenzunterricht eingesetzt sind.

Eine weitere Regelung gilt für Sie, also die Eltern: Wenn Sie das Schulgelände betreten, müssen Sie selbst ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen oder den Kontakt zu den Kindern vermeiden, das heißt unter anderem: Sie dürfen das Schulgebäude nicht betreten und den Pausenbereich nur dann betreten, wenn sich dort keine Kinder aufhalten.

Und nun zu den in der Schule im Klassenraum durchgeführten Tests:

Das Kind führt selbstständig ein Teststäbchen ca. 2 cm in die Nase ein und dreht es. Selbstverständlich zeigen wir vorher an uns selbst, wie dies geht.
 Das Teststäbchen enthält keinerlei Chemikalien. Danach wird das Stäbchen in eine Flüssigkeit getaucht, dort ebenfalls gedreht, damit die Flüssigkeit eventuelle Erreger aufnehmen kann. Das Röhrchen, das die Flüssigkeit enthält, wird mit einer Ausguss-Spitze verschlossen. Dann werden 4 Tropfen auf den Teststreifen aufgebracht. Um die Zuordnung der Teststreifen zu den Namen kümmert sich die Lehrkraft. Vor und nach dem Test soll Ihr Kind sich die Hände waschen. Falls Ihr Kind Schwierigkeiten mit der Durchführung hat: Mit Ausnahme des „Nasebohrens“ können wir jede der erforderlichen Tätigkeiten anstelle des Kindes durchführen. Dass das Kind das Teststäbchen selbst in die Nase einführt und dreht, stellt sicher, dass es

a) nicht zu weit hineingeschoben wird und
b) nur kitzelt und nicht unangenehm ist.

Am ersten Schultag, am Montag, den 19.04.2021, werden wir durch eine medizinisch geschulte Mitarbeiterin des örtlichen DRK und einigen Mitarbeiterinnen des Betreuungs-Teams unterstützt.

In der Hoffnung, nichts Wichtiges vergessen zu haben

Ihr Team der Hasselbachschule

Liebe Eltern,

Brief vom 31. März 2021

heute kamen vom hessischen Kultusministerium neue Informationen zur Bereitstellung von Antigen-Selbsttests an Schulen. Ab dem 12. April soll mit der Durchführung dieses sogenannten Laientests begonnen werden. In einem Schreiben von der Leitenden Ministerialrätin Dr. Steudel können Sie sich vorab informieren.

Über den genauen Ablauf und die Durchführung der Selbsttests müssen wir uns im Kollegium noch besprechen und mit dem Schulelternbeirat abstimmen. Wir kommen zeitnah direkt nach den Osterferien mit weiteren Informationen und Einzelheiten wie Einwilligungserklärung und Datenschutz auf Sie zu.

Ich wünsche Ihnen geruhsame Feiertage und erholsame Ferien!

im Namen des Teams der Hasselbachschule
und mit freundlichen Grüßen

Petra Wilhelms
Schulleiterin

Liebe Eltern,

Brief vom 29. März 2021

kurz vor den Osterferien möchten wir Ihnen folgende Informationen mitteilen:

  • Bislang funktionierte in den letzten Wochen der Unterrichtsalltag unter Umgehung des Wechselmodells und mit der Einhaltung der Abstandsregeln, der versetzten Pausen und dem konsequenten Tragen der Masken an der Hasselbachschule einigermaßen gut.
  • An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für Ihre Teilnahme an der Elternumfrage über Teams. Ihre Rückmeldungen zeigen uns, dass ein Großteil mit der Organisation des Distanzunterrichts zufrieden war. Ihre Wünsche und Anregungen werden wir in die weitere Planung aufnehmen. Über die Ergebnisse im Einzelnen werden wir auf der nächsten Schulelternbeiratssitzung sprechen.
  • Pandemiebedingt kann es nach den Osterferien zu Änderungen oder erneuten Einschränkungen des Schulbetriebes kommen. Näheres ist uns bis heute noch nicht bekannt. Informieren Sie sich deshalb bitte regelmäßig auf unserer Homepage. Sämtliche Informationen werden wir dort zeitnah an Sie weitergeben.
  • Die Schulanfänger für das Schuljahr 2022 sind inzwischen alle angemeldet.
  • Am Dienstag, den 30.03.2021 wird der Kennenlerntag für die Schulanfänger 2021/22 ab 13:00 Uhr in eingeschränkter Form durchgeführt. Ein Online-Elternabend hat über Gotomeeting am 23.03. mit reger Teilnahme stattgefunden.
  • Am Gründonnerstag, den 01.04.2021 ist der letzte Schultag vor den Osterferien. An diesem Tag endet der Unterricht für alle Kinder nach der dritten Stunde um 10.45 Uhr. Die angemeldeten Kinder gehen direkt im Anschluss in die Betreuung. Eine Ferienbetreuung kann aufgrund der geringen Nachfrage leider nicht angeboten werden.

Ich danke Ihnen für Ihr gutes Durchhaltevermögen in diesen herausfordernden Zeiten und wünsche Ihnen im Namen des Kollegiums und der Schulkind-Betreuung allen äußerst geruhsame Osterfeiertage und erholsame Ferien!!!

mit freundlichen Grüßen

Petra Wilhelms
Schulleiterin

Liebe Eltern,

Brief vom 17. Februar 2021

letzte Woche haben Bund und Länder über das weitere Vorgehen zur Bewältigung der für uns alle sehr belastenden Corona-Pandemie beraten. Erfreulich ist, dass nun erste Lockerungen der geltenden Beschränkungen beschlossen worden sind und die Kinder der Klassen 1-4 ab dem kommenden Montag, 22.02. wieder alle in die Schule kommen können.

Laut unseres Kultusministers dürfen wir regionale Maßnahmen nach Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt beschließen. So haben wir uns an der Hasselbachschule im Kollegium darauf geeinigt, dass alle Klassen täglich in der Zeit von 7.45 – 11.30 Uhr kommen können (bitte schicken Sie Ihre Kinder möglichst nicht vorher, da sie sonst auf dem Hof warten müssen.

Ab 7.45 Uhr gehen die Kinder klassenweise direkt in die Räume und mit Masken auf ihre Plätze. Unterrichtsschluss ist bereits um 11.30 Uhr; die angemeldeten „Paktkinder“ werden in der 2. Pause von Kolleginnen des Betreuungs-Teams beaufsichtigt. Aufgrund unserer kleinen Lerngruppen können wir in den Klassenräumen den Mindestabstand von 1,5 m gewährleisten, so dass wir auf das allgemein gültige Wechselmodell, den Schichtbetrieb und somit auch auf das Angebot einer Notbetreuung verzichten können.

Die 3. Klasse wird geteilt und im Musikraum (derzeit Mensa) zeitgleich parallel unterrichtet. Von daher kann für die Betreuungskinder vorerst kein warmes Mittagessen ausgegeben werden. Wir suchen mit dem Betreuungsteam und dem Schulträger nach einer adäquaten Lösung. Frau Widlok wird Sie in den nächsten Tagen über die Einteilung der Gruppen informieren. Wir beschränken uns auf die Kernfächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und nach Möglichkeit Englisch in den Klassen 3 und 4 und möchten den Kindern darüber hinaus noch „schöne Angebote“, zum Beispiel im Kunstunterricht machen. Die Lernzeiten entfallen während dieses Modells.

Unter den gegebenen Bedingungen sind 4 Stunden am Vormittag besonders für „die Kleinen“ sehr lange … deshalb haben die Kinder der Flex-Klassen die Möglichkeit, bereits nach der 3. Stunde um 10.45 Uhr nach Hause zu gehen. Kinder, die in der 4. Stunde dableiben, werden bei der Erledigung der Hausaufgaben betreut; es erfolgt kein Unterricht. Sollten Sie dieses Angebot wahrnehmen wollen, melden Sie sich bitte formlos telefonisch oder per Mail direkt bei Frau Zehner und Frau Krüger. Ab 11.30 Uhr greift für die angemeldeten „Pakt-Kinder“ das Angebot der Schulkind-Betreuung bis 14.30 Uhr. Dazu hat Frau Pleger per Mail heute eine Abfrage rundgeschickt.

Selbstverständlich bleibt die strenge Einhaltung von Hygienemaßnahmen weiterhin unerlässlich (das Tragen von Masken, regelmäßiges Lüften, Händewaschen, versetzte Pausen, Bewegung im Freien, etc.). Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind eine gut sitzende Maske trägt und ausreichend Wechselmasken dabei hat. Medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) und FFP2-Masken sind empfohlen und auch in Kindergrößen im Handel erhältlich.

Ich denke, die getroffene Regelung ist in Ihrem Sinne und zum Wohle Ihrer Kinder, da so zumindest eine gewisse Zuverlässigkeit und Kontinuität gegeben ist. Allerdings kann das nur funktionieren, wenn die verschärften Hygieneregeln wie Abstand halten und durchgehend Masken tragen eingehalten werden. Bitte besprechen Sie das auch mit Ihren Kindern. Wir möchten auf alle Fälle den Wechselunterricht mit Schichtbetrieb und Notbetreuung vermeiden!

Den Hygieneplan 7.0 finden Sie hier:

HKM Hygieneplan 7.0 – 2021-02-12

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an uns wenden.

Im Namen des Teams der Hasselbachschule –
voller Zuversicht und mit freundlichen Grüßen

Petra Wilhelms
Schulleiterin

Liebe Eltern,

Brief vom 19. Januar 2021

wir wünschen Ihnen alles erdenklich Gute und viel Gesundheit für 2021.

Der Start in das neue Jahr war aus schulischer Sicht wieder sehr aufregend und sowohl für Sie als auch für uns voller organisatorischer Herausforderungen.

Nachdem nun geklärt ist, wer sein Kind bis Ende Januar zuhause betreuen kann und wie viele Kinder hier vor Ort präsent sind, können wir Ihnen nähere Informationen zu den jeweiligen Vorgehensweisen und Inhalten der nächsten Wochen mitteilen.

Die Kinder, die “daheim” unterrichtet werden, bekommen regelmäßig Angebote für Online-Treffen und -Sprechstunden über Teams, die hauptsächlich von der Klassenlehrkraft, aber demnächst auch von Fachlehrerkräften der einzelnen Klassen durchgeführt werden. Wenn es verpflichtende Angebote geben sollte, müssen die Kinder teilnehmen (betrifft u. U. Klasse 4). Sollten Sie an diesen Terminen verhindert sein, entschuldigen Sie bitte Ihr Kind. 
Für verpflichtende Online-Treffen gelten die aktuellen Datenschutzbestimmungen (siehe Homepage).
 Über die Online-Treffen hinaus haben Sie und die Kinder die Möglichkeit, jederzeit per E-Mail an das jeweilige Lehrerkonto Fragen zu stellen.

Die letzten Tage haben gezeigt, dass die Online-Angebote in allen Jahrgängen, sogar in den 1. und 2. Klassen insgesamt gut geklappt haben, wenn es auch hier und da noch technische Probleme gab. Wir danken allen für Ihre hervorragende Unterstützung und die positiven Rückmeldungen und freuen uns, so kontinuierlich Kontakt zu all unseren Schülerinnen und Schülern halten zu können.

Die Ausgestaltung des Online-Unterrichts liegt in den Händen der Klassenlehrkräfte, die Sie darüber informieren werden, in welcher Form das in den einzelnen Klassen gehandhabt wird. Wir sind darum bemüht, feste Zeiten für die Online-Treffen rechtzeitig anzukündigen, allerdings können sich durch Vertretungssituationen kurzfristig Änderungen ergeben. Die Sprechstunden von Frau Rodenhäuser sind ein zusätzliches Angebot, bei dem es vor allem darum geht, den Kindern eine Plattform zum Austausch und Kontakt halten zu bieten.

Im Präsenzunterricht werden die Kinder in festen Gruppen betreut. Sie arbeiten an den gleichen Plänen wie die Kinder zuhause und haben natürlich auch die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen. Pflichtaufgaben, die während des Präsenzunterrichts nicht erledigt wurden, sollen zu Hause nachgearbeitet werden. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei den Eltern. 
Alle Elterngespräche in den kommenden Wochen dürfen nicht in der Schule stattfinden. Hier der wichtige Hinweis, dass alle geplanten Übergangs- und Elterngespräche nur telefonisch oder online abgehalten werden. Die Lehrkräfte werden Sie kontaktieren und Sie für die Woche vom 01. – 05.02. 2021 zu Gesprächen einladen.

Lassen Sie uns die nächsten Wochen abwarten, um zu sehen, wie sich die Lage entwickelt. Die weiteren Beratungen der Regierung sind auf den 19. Januar terminiert. Von den Beschlüssen erfahren auch wir zuerst aus der Presse. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir erst, wenn die Informationen für unseren Schulaufsichtsbezirk vorliegen, diese schnellstmöglich an Sie weitergeben, um so korrekt wie möglich informieren zu können.

Über die Zeugnisausgabe in den Klassenstufen drei und vier zum Halbjahr, die für den 29.01.2021 terminiert war, informieren die Klassenlehrkräfte der 3. und 4. Klassen Sie zeitnah gesondert.

@ Bitte bleiben Sie bei Fragen und Unsicherheiten mit der Klassenlehrkraft in Kontakt oder nutzen Sie unsere dienstlichen Mail-Adressen:

petra.wilhelms@schulen.ladadi.de
petra.wilhelms@wendelinusschule-gu.de
s.widlok@grundschule-habitzheim.de
s.widlok@schulen.ladadi.de



Im Namen des Kollegiums der Hasselbachschule
mit herzlichen Grüßen
Petra Wilhelms
Schulleiterin

Liebe Eltern,

Brief vom 8. Januar 2021

wir haben im Kollegium inzwischen die Organisation des Präsenz- und Distanzunterricht für die nächsten 3 Wochen weitgehend geplant. Von unseren rund 65 Schülerinnen und Schülern sind aus den Flex-Klassen 6 Kinder und aus der 3. Klasse ebenfalls 6 Kinder für den Präsenzunterricht angemeldet. Dieser findet in 2 Gruppen täglich von 8.00 – 11.30 Uhr statt. Am kommenden Montag, 11.01. treffen sich die angemeldeten Kinder frühestens ab 7.30 Uhr auf dem Schulhof und gehen dann um 7.45 Uhr in die Klassenräume; die Klassen 1/2 in den Raum der Katzen und die Drittklässler unten in den Raum der Löwen.

Die angemeldeten „Paktkinder“ können im Anschluss bis 14.30 Uhr die Schulkind-Betreuung besuchen. Die Lernzeiten entfallen in den nächsten drei Wochen und ein warmes Mittagessen kann aufgrund der geringen Anmeldungen leider nicht angeboten werden.

Denken Sie bitte in dem Fall an eine zusätzliche Brotdose! 


Die Kinder, die zu Hause am Distanzunterricht teilnehmen, werden wie im letzten Lockdown mit Lern- und Unterrichtsmaterial versorgt. Dieses steht am Montag, 11.01. in der Zeit von 8.00 – 10.00 Uhr zur Abholung auf dem Schulhof bereit, bzw. wird teilweise auch per Mail verschickt. Achten Sie bitte beim Abholen auf Abstand und tragen Sie bitte eine Mund-Nasenbedeckung.

Bearbeitete Aufgaben werden zur Kontrolle auf dem gleichen Weg wieder in der Schule abgegeben. Dazu bekommen Sie von den Klassenlehrkräften zeitnah weitere Informationen. Online-Unterricht und Sprechstunden werden für alle Klassen über Teams angeboten und die Kinder bekommen auf alle Fälle eine Rückmeldung von ihren Lehrerinnen zu den erledigten Aufgaben. Unsere UBUS-Kraft Frau Rodenhäuser bietet zusätzlich eine Kindersprechstunde für alle über die Cloud an.
 Schauen Sie bitte regelmäßig 1x täglich in die MNS-Pro-Cloud und/oder auf die Homepage der Hasselbachschule!

 Sollten Sie für den Distanzunterricht ein Endgerät beantragt haben, können Sie dieses ebenfalls am kommenden Montag ab 10.00 Uhr im Sekretariat abholen. Dazu bringen Sie bitte den ausgefüllten und unterschriebenen Leihvertrag mit, den die Klassenlehrkräfte an die betreffenden Familien verschickt haben. 

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mich wenden:

petra.wilhelms@schulen.ladadi.de
petra.wilhelms@wendelinusschule-gu.de



Sollten sich Ihre persönlichen Voraussetzungen im Laufe des Monats ändern, bleibt Ihnen weiterhin die Möglichkeit erhalten, Ihr Kind für den Präsenzunterricht anzumelden oder aber auch vom Präsenzunterricht wieder abzumelden. In diesem Fall bitte ich diese Entscheidung bis spätestens Freitagmorgen mit Wirkung zur neuen Schulwoche mitzuteilen.

Für das Team der Hasselbachschule

Petra Wilhelms

Liebe Eltern.

Brief vom 7. Januar 2021

Wenn Sie es eilig haben, lesen Sie bitte das Fettgedruckte zuerst. Wir brauchen Ihre Rückmeldung bis morgen früh!

Wie Sie sicher schon aus den Nachrichten erfahren haben, ist bis zum 31.01.2021 die Präsenzpflicht an den Schulen in Hessen für die Klassen 1-6 ausgesetzt.
Das bedeutet, dass Sie Ihr Kind in die Schule schicken können, aber nicht müssen.
Gleichzeitig hat der Kultusminister darum gebeten, dass Sie Ihr Kind nur in die Schule schicken, wenn es für Sie keine andere Möglichkeit gibt.
(Den entsprechenden Auszug der Website des HKM finden Sie im Anhang. Den entsprechenden Elternbrief des Kultusministers finden Sie auf unserer Schulhomepage)

Daher kann der Präsenzunterricht in der bisherigen Form vom 11.01.2021 bis zum 31.01.2021 auch weiterhin nicht stattfinden. Zur Eindämmung der Pandemie ist es notwendig, den Präsenzunterricht einzuschränken und soweit wie möglich auf Distanzunterricht auszuweichen. Falls es Ihnen nicht möglich ist, Ihr Kind zuhause zu betreuen, teilen Sie uns bitte mit diesem Formular mit, ob Ihr Kind an allen Schultagen bis zum 29.01.2021 in der Schule unterrichtet werden soll.
Ihre Entscheidung bitte ich der Schule bis Freitag, 8.1.2021 um 10.00 Uhr in Form einer E-Mail zuzuleiten:

petra.wilhelms@wendelinusschule-gu.de
p.wilhelms@schulen.ladadi.de

Im Betreff sollte „Unterricht ab 11.01.“ stehen

Für den Inhalt können Sie die zweite Anlage dieser Nachricht verwenden, in der Sie in die Tabelle Vorname, Name und Klasse ihres Kindes eintragen.

Die für Sie wichtigen Einzelheiten zur Unterrichtsorganisation, zur Gruppeneinteilung, zur Materialverteilung etc., die wir morgen auf Grund der Zahlen der angemeldeten Kinder noch klären müssen, teilen wir Ihnen im Laufe des Freitagnachmittags per Mail mit. Wir bitten Sie darum, regelmäßig die Homepage der Hasselbachschule zu besuchen.

In jedem Fall wird der Unterricht als Distanzunterricht organisiert, d. h. die Schüler, die in die Schule kommen, sind dann lediglich beaufsichtigt.

Bei Schülern, von deren Eltern wir bis zum Freitag, dem 08.01.2021 um 10.00 Uhr, keine Nachricht erhalten haben, gehen wir davon aus, dass sie zu Hause bleiben.

Sollten sich Ihre persönlichen Voraussetzungen im Laufe des Monats ändern, bleibt Ihnen weiterhin die Möglichkeit erhalten, Ihr Kind für den Präsenzunterricht anzumelden oder aber auch vom Präsenzunterricht wieder abzumelden. In diesem Fall bitte ich diese Entscheidung bis spätestens Freitagmorgen mit Wirkung zur neuen Schulwoche mitzuteilen.
Für das Team der Hasselbachschule

Petra Wilhelms



P.S.: Diejenigen Eltern, die bereits Bedarf an einem Leihvertrag für ein Endgerät angemeldet haben, melden sich bitte wegen der Abholung bei den jeweiligen Klassenlehrerinnen.

Auszug der Website des HKM:

„Wir haben uns darauf verständigt, den Weg, den wir in Hessen vor Weihnachten eingeschlagen haben, für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 grundsätzlich weiterzugehen. In der Zeit bis zum 31. Januar bleibt die Präsenzpflicht deshalb dort ausgesetzt.“ Die Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgangsstufen könnten zwar grundsätzlich in die Schule gehen, sagte der Minister. In diesem Fall gelte dann der eingeschränkte Regelbetrieb mit Präsenzunterricht in festen Lerngruppen. „Ich appelliere aber an alle Eltern, ihre Kinder – wann immer möglich – im Sinne der Kontaktreduzierung zu Hause zu behalten.“

Vorlagen für die Ihre Antwortmail:

Unsere Informationen zum Corona-Virus

29.10.2020

Liebe Eltern,

auf Grund des großen COVID-19-Infektionsgeschehens und der hohen 7-Tages-Inzidenzen > 100 an SARS-CoV-2-Nachweisen hat das Gesundheitsamt Darmstadt ab dem 02.11.2020 die Stufe 2 „Eingeschränkter Regelbetrieb“ ausgelöst. 
Die Anordnung gilt zunächst bis zum 12.11.2020.

Laut Aussagen des Staatlichen Schulamtes ist es derzeit nicht erforderlich, den Stundenplan zu ändern, so wie unser schuleigenes Konzept es eigentlich vorsieht.

Hier die für uns bedeutsamen Änderungen:

  1. alle Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal tragen eine Mund-Nasenbedeckung
  2. bei Unterricht in gemischten Lerngruppen tragen auch die Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nasenbedeckung. In den Flex-Klassen (Mathematik) wird dagegen die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Kindern der beiden Klassen umgesetzt
  3. der Schwimmunterricht entfällt
  4. der Sportunterricht findet weiterhin möglichst kontaktlos statt
  5. Schulveranstaltungen sind untersagt
  6. Konferenzen und Sitzungen der Gremien dürfen unter Einhaltung des
 Mindestabstandes stattfinden oder werden per Videokonferenzen abgehalten
  7. auch in der Schulkindbetreuung werden Mund-Nasenbedeckung getragen.
 Mittagessen wird ausgegeben; die Kinder sitzen max. zu viert an einem Tisch

Die letzten Änderung werden in den nächsten Tagen in unser Konzept zum Schulbetrieb eingepflegt und ebenfalls auf die Homepage gestellt.

Wir hoffen sehr, dass der Präsenzunterricht weiterhin stattfinden kann und wir nicht zum „Wechselmodell“ oder zum „Distanzunterricht“ umstellen müssen.

In diesem Sinne – 
bleiben Sie und Ihre Kinder gesund!!!

Im Namen des Kollegiums der Hasselbachschule 

mit herzlichen Grüßen
Petra Wilhelms

Schulleiterin

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