Liebe Eltern,

Hygieneplan der Hasselbachschule vom 23.04.2020;
aktualisiert am 18.08.2020

Aufgrund des Rahmen-Hygieneplan 5.0 des hessischen Kultusministeriums haben wir unser schuleigenes Hygiene-Konzept zum 17.08.2020 wie folgt angepasst.
Es stellt den Stand der heutigen Maßnahmen dar, die sich gegebenenfalls noch ändern können.

  1. Der Schulträger (Landkreis) hat sichergestellt, dass in der Schule funktionierende Waschbecken, genügend Seifenspender und Handtücher vorhanden sind. Sie werden regelmäßig nachgefüllt, in den Klassenräumen werden jetzt auch täglich die Oberflächen sowie Treppenläufe, Lichtschalter, Waschbecken, Türklinken, Fenstergriffe etc. gereinigt bzw. desinfiziert, soweit dies erforderlich ist (siehe Rahmen-Hygieneplan 5.0, Abschnitt Raumhygiene). Mittel zur Hände- und Oberflächendesinfektion sowie Schutzmasken und Spuckschütze im Sekretariat und in der Essensausgabe stehen zur Verfügung. 1x-Masken können sich die Kinder im Sekretariat abholen, wenn sie die eigene vergessen haben.
  2. Auf dem ganzen Schulgelände besteht Maskenpflicht mit Ausnahme des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband.
Die Maskenpflicht ist nur für den Zeitraum des Präsenzunterrichts am jeweiligen Unterrichtsort aufgehoben.
Diese Maskenpflicht gilt auch für Eltern, die das Schulgelände betreten.
    Um Missverständnissen vorzubeugen: Die allgemeine Maskenpflicht bleibt davon unberührt. Auch als Vorbild für Ihre Kinder sollten Sie diese beachten.
    Die Schülerinnen und Schüler müssen während der Hofpause und für den Toilettengang die Maske tragen.
  3. Die Abstandsregelungen und die Regelungen zur Gruppengröße sind zugunsten der konstant zusammengesetzten Lerngruppen aufgehoben. Der Unterricht findet weitgehend in den fest zugewiesenen Klassenräumen statt. Davon ausgenommen sind Sportunterricht, Musikunterricht, Unterricht im PC-Raum und Unterrichtseinheiten, die ein gemeinsames Singen beinhalten.
    1. Im Klassenraum haben die Kinder einen festen Platz und arbeiten mit ihren eigenen Materialien.
    2. Der Sportunterricht findet möglichst im Freien statt. Soweit er in der Turnhalle stattfindet, wird zwischen der Nutzung durch verschiedene Lerngruppen gelüftet und Oberflächen (auch Sportgeräte) werden gereinigt. Die Umkleidekabinen sind nicht Ort des Präsenzunterrichts; dort gilt also Maskenpflicht.
    3. Im PC-Raum halten sich (in der Regel) zum gleichen Zeitpunkt nur Kinder der gleichen Lerngruppen auf. Bei Gruppenwechsel gilt die gleiche Regelung wie in der Turnhalle.
    4. Der Musikunterricht findet teilweise im Musikraum statt. Im Übrigen gelten für den Wechsel der nutzenden Lerngruppe die gleichen Regeln wie in Turnhalle und PC-Raum.
      Musikunterricht, bei dem gesungen wird, muss im Freien stattfinden. Dabei sind Abstandsregeln einzuhalten. Dies geschieht durch das Zuweisen markierter Plätze.
      (Auf dem Schulhof z. B. sind Farbpunkte markiert.)
  4. Jede Lehrkraft ist in so wenigen verschiedenen Lerngruppen eingesetzt wie es organisatorisch machbar ist. Somit kann die Wahrscheinlichkeit, dass Lehrkräfte Infektionsbrücken zwischen verschiedenen Lerngruppen bilden, gering gehalten werde.
  5. An Stellen und in Situationen, an bzw. in denen die konstante Gruppenbildung nicht eingehalten werden kann, gilt weiterhin die Abstandsregel von 1,5 m (bzw. 2,5 m beim Singen).
  6. Weiterhin werden die Kinder regelmäßig von ihren Lehrkräften an das Einhalten der nach wie vor geltenden Hygienevorschriften erinnert (kein Körperkontakt, Abstand außerhalb des jeweiligen Unterrichtsraumes halten, Masken tragen, Händewaschen etc.)
  7. Die Maskenpflicht gilt natürlich nicht für die Frühstückszeit im Klassenraum. Sie beginnt mit dem Verlassen des Klassenraumes. 
Während der Pause achten die Lehrkräfte darauf, dass die Kinder möglichst keinen Körperkontakt untereinander haben. 
Die klasseneigenen Pausenspielgeräte dürfen benutzt werden.
Im Anschluss an die Pause waschen die Kinder im Klassenraum die Hände. Die vorhandenen Fahrzeuge stehen den Kindern derzeit nicht zur Verfügung.
  8. Die Lernzeiten werden wie in der Vor-Corona-Zeit organisiert.
    Soweit es nicht möglich ist, die Lernzeitgruppen nach Klassen zu trennen, muss der jeweilige Lerngruppenraum vor Benutzung gelüftet und Oberflächen gereinigt werden; ferner müssen die Kinder den erforderlichen Mindestabstand einhalten; die Sitzplätze werden entsprechend organisiert (siehe Rahmen-Hygieneplan 5.0, Abschnitt „Mindestabstand“/Kohortenbildung).
  9. Am Morgen gehen die Kinder direkt (ohne am Aufstellplatz zu warten) in ihren Klassenraum. Innerhalb des Klassenraumes endet die Maskenpflicht. Die aufsichtführenden Lehrkräfte sind dort bereits ab 7.30 Uhr anwesend.
  10. Bei Schulschluss achtet die Lehrkraft darauf, dass es beim Verlassen des Klassensaales kein Gedränge gibt und die Abstände eingehalten werden.
  11. Kinder mit Vorerkrankungen, die zur Covid-19-Risikogruppe gehören, sowie Kinder, die mit Angehörigen dieser Risikogruppe in häuslicher Gemeinschaft leben, können auf Antrag und nach Vorlage eines entsprechenden Attests vom Unterricht befreit werden.
    Diese Kinder werden weiterhin von der Klassenlehrkraft über den bekannten Weg mit Material versorgt. Für diese Schüler tritt der Distanzunterricht an die Stelle des Präsenzunterrichts. Ein Anspruch auf bestimmte Formen des Unterrichts besteht nicht 
(siehe Rahmen-Hygieneplan 5.0/Abschnitt 4).
  12. Bringen Sie Ihr Kind auf keinen Fall zur Schule, wenn es Krankheitssymptome wie aufgelistet zeigt; wir müssen es sonst wieder abholen lassen. Auch gesunde Kinder dürfen die Schule NICHT besuchen, wenn ein Angehöriger des gleichen Hausstandes die entsprechenden Krankheitssymptome zeigt.
    Das Besuchsverbot gilt, wenn eines der folgenden Symptome akut auftritt:

    1. Fieber (ab 38° C)
    2. trockener Husten (gemeint ist nicht gelegentliches Husten, wie es zum Beispiel auftritt, wenn Essen in die Luftröhre gelangt)
    3. Störung des Geruchs- oder Geschmackssinnes, soweit nicht durch Schnupfen verursacht

    Wenn Ihr Kind nach überstandener Krankheit wieder zur Schule kommt, bitten wir Sie um Vorlage der entsprechenden Bescheinigung. Diese finden Sie mit weiteren Informationen unter: 
https://www.kultusministerium.hessen.de

  13. Bitte besprechen Sie auch zu Hause mit Ihrem Kind immer wieder die angemessenen Verhaltensregeln (Abstand halten, Niesen und Husten in die Armbeuge, Händewaschen). Dies gilt auch für den Schulweg!
  14. Alle Kinder bringen ihre Trinkflasche selbst mit; die in der Schule vorhandenen Trinkbecher und der Wasserspender dürfen zurzeit nicht benutzt werden.
  15. Um dem Grundsatz gerecht zu werden, dass eine Durchmischung vermieden werden soll, sollten Sie als Eltern das Schulgebäude zwischen 7.30 – 13.30 Uhr möglichst nicht betreten. Soweit es erforderlich sein sollte, finden Sie im Eingangsbereich Kugelschreiber und ein Formular, in das Sie sich bitte eintragen
 (die Schule unterliegt einer Dokumentationspflicht.
  16. Auch wenn es wegen der allgemeinen Rechtslage klar sein sollte:
Wenn Sie im Urlaub in einem Risikogebiet waren, dürfen Sie Ihr Kind nicht in die Schule schicken. Siehe auch: https://soziales.hessen.de/
  17. Die Schule ist verpflichtet, bei Auftreten oder dem Verdacht einer Erkrankung an Corona dies dem Gesundheitsamt und dem Staatlichen Schulamt mitzuteilen.

Petra Wilhelms (Schulleiterin)