ACHTUNG! Abgelaufener Hygieneplan für die Hasselbachschule

Hygieneplan der Hasselbachschule vom 23.04.2020
aktualisiert am 11.05.2020

für die neu geplanten Wiedereinstiegsmaßnahmen mit den vierten Klassen gelten weiterhin besondere Hygienevorschriften. Da täglich neue Informationen von Schulamt, Gesundheitsamt, Schulträger und Kultusministerium kommen können, stellt das vorliegende bereits aktualisierte Konzept den Stand der heutigen Maßnahmen dar, die sich gegebenenfalls noch ändern können.

  1. Der Schulträger (Landkreis) hat sichergestellt, dass in der Schule funktionierende Waschbecken, genügend Seifenspender und Einmal-Handtücher vorhanden sind. 
Sie werden regelmäßig nachgefüllt. In den Klassenräumen werden jetzt auch täglich die Oberflächen gereinigt und desinfiziert.
  2. Die vierte Klasse wird während des Präsenzunterrichts ab 18.05. parallel in zwei Teilgruppen in zwei Klassenräumen unterrichtet. Jedes Kind hat dort seinen festen Platz und seine eigenen Materialien. Der Abstand zum Nachbarkind beträgt die vorgeschrieben 1,5m. Beim Ankommen benutzen die Kinder der Teilgruppe A den Eingang Langgasse, die Kinder der Teilgruppe B benutzen den Eingang Schulstraße. Es darf immer nur ein Kind nach dem anderen im Abstand von mindestens 1,5 Metern durch die Eingangstür und das Treppenhaus gehen. Auf dem Schulhof stehen Pylonen im entsprechenden Sicherheitsabstand, an denen die Kinder warten sollen, falls mehrere Kinder gleichzeitig ankommen. Von dort gehen sie direkt in ihren Klassenraum und setzen sich an ihren Platz. Die Eltern werden darum gebeten, mit ihren Kindern über die Einhaltung der Abstandsregelung auf dem Schulweg zu sprechen.
  3. Garderobe: Die Garderoben, sofern sie in den Klassenräumen vorhanden sind, dürfen nicht benutzt werden. Die Kinder hängen ihre Jacken über ihre Stuhllehne.
  4. Ranzenfächer und Stehsammler: Die Ranzenfächer und die Stehsammler dürfen nicht benutzt werden. Die Kinder stellen ihren Schulranzen an ihrem Platz neben ihrem Tisch ab. Alle benötigten Materialien müssen im Ranzen verstaut und täglich mitgebracht und wieder mit nach Hause genommen werden.
  5. Die Kinder werden am Tag der Wiederaufnahme des Schulbetriebs am 18. Mai, bzw. am 02. Juni von ihren Lehrkräften an das Einhalten der Hygienevorschriften erinnert (Abstand halten, Masken tragen, Händewaschen, alleine zur Toilette gehen etc.). Aufgrund der räumlich beengten Voraussetzungen im Treppenhaus sollen die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte dort Masken tragen, falls es zu unvermeidbaren Begegnungen von zwei oder mehreren Personen kommen sollte, in denen der gebotene Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
  6. Die Kinder werden nach einem Präsenzstundenplan hauptsächlich in den Fächern Deutsch und Mathematik unterrichtet. Um engen Kontakt zu vermeiden, wird hauptsächlich frontal unterrichtet, ohne Gruppen-/Partnerarbeiten und leider ohne Sitzkreisphasen.
  7. Um die knappe Unterrichtszeit gut zu nutzen und Kontakt zu vermeiden, werden wir auf längere gemeinsame Hofpausen verzichten. Natürlich werden für die Kinder kurze Pausen an der frischen Luft und Toilettengänge möglich sein. 
Eine gemeinsame Frühstückspause wird aus den gleichen Gründen leider auch nicht stattfinden können. Ihr Kind sollte deshalb zu Hause gründlich frühstücken. Eine eigene mit Wasser gefüllte Trinkflasche muss mitgebracht werden. Das Bereitstellen von Wasser in Kannen und das Trinken aus dem eigenen Becher, wie die Kinder es kennen, sind leider nicht möglich.
  8. Ab dem 2. Juni werden die einzelnen Lerngruppen im Schichtunterricht in der Zeit von 8.00 – 9.30 Uhr, bzw. von 10.00 – 11.30 Uhr beschult. Eine Desinfektion der Oberflächen der Schülertische und Stühle erfolgt in der Wechselpause zwischen zwei Schichten mit dem durch den Schulträger bereitgestellten Desinfektionsmittel durch die Lehrkräfte.
  9. Bei Schulschluss achtet die Lehrkraft darauf, dass es beim Verlassen des Klassensaales kein Gedränge gibt und die Abstände eingehalten werden.
Die Klassen verlassen das Schulgebäude über das Treppenhaus mit Maskenschutz.
  10. Auch wenn es noch nicht vorgeschrieben ist, wünschen uns wir an der Hasselbachschule das Tragen von Alltagsmasken. Sie helfen in Situationen, in denen der Mindestabstand nicht gut eingehalten werden kann (ankommen, verabschieden, Pause, Lehrer/Schülergespräch, zufällige Begegnungen im Treppenhaus) die Ansteckungsgefahren zu verringern. In ruhigen Arbeitsphasen mit genügend Abstand können die Kinder gerne ohne Maske arbeiten.
  11. Für Kinder mit Vorerkrankungen, die zur Covid-19-Risikogruppe gehören, sowie Kinder, die mit Angehörigen dieser Risikogruppe in häuslicher Gemeinschaft leben, besteht keine Schulpflicht. Ein ärztliches Attest ist in diesem Fall vorzulegen.
 Diese Kinder werden weiterhin von der Klassenlehrkraft über den bekannten Weg mit Material versorgt. 
Bringen Sie Ihr Kind auf keinen Fall zur Schule, wenn es Krankheitssymptome wie Husten oder Schnupfen zeigt; wir müssen es sonst wieder abholen lassen. Sorgen Sie bitte für diesen Fall dafür, dass Sie unter den von Ihnen angegebenen Notfallnummern telefonisch erreichbar sind.
  12. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind die angemessenen Verhaltensregeln (Abstand halten, Niesen /Husten in die Armbeuge, Händewaschen). 
Dies gilt auch für den Schulweg!
 Wir werden all diese Maßnahmen auch mit den Kindern in der Schule besprechen.

Petra Wilhelms (Schulleiterin)