Leitfaden für den Umgang mit Krankheitssymptomen

Liebe Eltern,
das Hessische Kultusministerium hat einen Leitfaden für den Umgang mit Krankheitssymptomen bei Kindern, die eine Kindertageseinrichtung, eine Kindertagespflegestelle oder eine Schule besuchen, herausgegeben.

Hier die einleitenden Worte:

„Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Nach dem Lockdown stehen wir bei der Öffnung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen weiterhin im Spannungsfeld zwischen der Aufgabe, alle Beteiligten möglichst gut zu schützen und gleichzeitig das Recht auf Bildung und staatliche Fürsorge für Kinder und Jugendliche umzusetzen.

Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Schule gebracht werden. Die Einschätzung, ob ihr Kind krank ist, treffen auch weiterhin grundsätzlich die Eltern. Wenn Kinder offensichtlich krank in die Einrichtung gebracht werden oder während der Teilnahme am Betrieb der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflegestelle bzw. der Schule erkranken, kann die Einrichtung die Abholung veranlassen.“

Damit Sie einschätzen können, wann Ihr Kind zu Hause bleiben muss und wann es wieder die Schule besuchen darf, finden Sie anhängend zum Download ein Diagramm des HKM und das Formular, das Sie ausfüllen müssen, wenn Ihr Kind nach Krankheit wieder die Schule besucht.

Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Kind nach Krankheit die Schule wieder besucht, ohne dass uns das ausgefüllte Formular vorliegt, können wir die Abholung veranlassen.

Ihr Team der Hasselbachschule


Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
bei Kindern und Jugendlichen [PDF, ca 360 KB]

Formular: Bescheinigung zur Wiederzulassung
in die Schule/Schulbetreuung [PDF, ca 50 KB]